Bachelorprüfungsordnung Informationswirtschaft

Nicht amtliche Lesefassung

§ 18 Leistungsnachweise für die Bachelorprüfung

Voraussetzung für die Anmeldung zur letzten Modulprüfung der Bachelorprüfung ist die Bescheinigung über das erfolgreich abgeleistete Betriebspraktikum nach § 15. In Ausnahmefällen, die die Kandidatin bzw. der Kandidat nicht zu vertreten hat, kann der Prüfungsausschuss die nachträgliche Vorlage dieses Leistungsnachweises genehmigen.

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