Berufspraktikum
Praktika bieten die Möglichkeit, die im Studium erworbenen Fähigkeiten unter realistischen Bedingungen einzusetzen und fachliche sowie überfachliche Kompetenzen wie zum Beispiel Projektmanagement im beruflichen Umfeld gezielt weiter zu entwickeln. Deshalb ist in jedem Bachelor- und Diplomstudiengang der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein Berufspraktikum ordentlicher Bestandteil der nachzuweisenden Studienleistungen.
Die Nachfrage der Wirtschaft ist groß: Die Unternehmensberatung Kienbaum bezeichnet in einer High Potential Studie Berufspraktika als "das erfolgreichste Rekrutierungsinstrument der deutschen Unternehmen". Entscheidend dafür ist die Möglichkeit, sowohl für Unternehmen als auch für Studierende in unverbindlicher Weise über einen längeren Zeitraum hinweg einander kennen zu lernen.
Nützliche Tipps zum Berufspraktikum für Studierende
Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Link zu den Praktikantenrichtlinien
Grundlage |
§ 12 der Studien- und Prüfungsordnung |
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Dauer | SPO 2007: 8 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum SPO 2015: 12 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum |
Zeitpunkt |
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Tätigkeit |
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Rahmenbedingungen | SPO 2007:
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Anerkennung |
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigung zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind, sowie ein von der Praktikantenstelle gegengezeichneter, mindestens eine Seite umfassender Praktikumsbericht (nicht handschriftlich). Zur Vereinfachung der Anerkennung beim Prüfungssekretariat steht Ihnen ein Formular zur Verfügung. |
Alternative zum Berufspraktikum |
Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen. Alle übrigen Beschäftigungsformate (zB Ferienjob, Werkstudententätigkeit, Selbständigkeit, Tätigkeiten im eigenen Unternehmen) können für das Berufspraktikum nicht alternativ geltend gemacht werden. |
Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Informationswirtschaft
Link zu den Praktikantenrichtlinien
Grundlage |
§ 14a der Studien- und Prüfungsordnung von 2015 |
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Dauer | 6 Wochen studienbezogenes Praktikum |
Zeitpunkt |
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Tätigkeit |
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Rahmenbedingungen |
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Anerkennung ab SPO 2005 |
Die Anmeldung des Praktikums erfolgt per Formular (vgl. Link weiter unten), unter Nennung der Praktikantenstelle und des Prüfers, im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Nach Abschluss des Berufspraktikums werden am Institut, das die Erfolgskontrolle abnimmt, ein Arbeitszeugnis der Praktikantenstelle und ein selbst erstellter Kurzbericht zum Praktikum eingereicht (nicht handschriftlich!). Bei erfolgreicher Leistungskontrolle wird vom Institut der Leistungsnachweis ausgestellt und über das Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an das Studienbüro weitergeleitet. Detaillierte Inormationen zur Anerkennung des Praktikums |
Anerkennung nach SPO 2004 |
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigung zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind.
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Alternative zum Berufspraktikum |
Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen. Alle übrigen Beschäftigungsformate (zB Ferienjob, Werkstudententätigkeit, Selbständigkeit, Tätigkeiten im eigenen Unternehmen) können für das Berufspraktikum nicht alternativ geltend gemacht werden. |
Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Technische Volkswirtschaftslehre
Link zu den Praktikantenrichtlinien
Grundlage |
§ 12 der Studien- und Prüfungsordnung |
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Dauer | SPO 2007: 8 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum SPO 2015: 12 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum |
Zeitpunkt |
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Tätigkeit |
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Rahmenbedingungen | SPO 2007:
Allgemein:
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Anerkennung |
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigungen zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind, sowie ein von der Praktikantenstelle gegengezeichneter, mindestens eine Seite umfassender Praktikumsbericht (nicht handschriftlich). Zur Vereinfachung der Anerkennung beim Prüfungssekretariat steht Ihnen ein Formular zur Verfügung. Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen. |