Antrag auf Genehmigung eines nicht studienplanmäßigen Ingenieurgebietes (Diplom)

Tafel
 

Grundlage

Nach § 15 (4) PO Wirtschaftsingenieurwesen können auch andere ingenieurwissenschaftliche Gebiete als die im Studienplan genannten durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Antragsformular zum Download

Nach oben

Vorgehensweise

Die beabsichtigte Zusammenstellung an Lehrveranstaltungen, die Gebietsbezeichnung sowie die Angaben zur Prüfungsabnahme für ein nicht studienplanmäßiges Ingenieurgebiet müssen von einem Prüfer (Professor/in) der zuständigen ingenieurwissenschaftlichen Fakultät bestätigt werden. Der Prüfer achtet dabei darauf, dass die Einzelveranstaltungen des Gebiets einander sinnig ergänzen und keine wahllose Abfolge von diversen Einzelprüfungen kombiniert werden soll.

Zunehmend bieten ingenieurwissenschaftliche Fakultäten Lehrveranstaltungen mit nicht technischem, meist wirtschaftswissenschaftlichem Bezug an. Diese aus ingenieurwissenschaftlicher Sicht sinnvolle Ergänzung zur technischen Ausbildung ihrer Studierenden, ist für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nicht geeignet. Daher genehmigt der Diplomprüfungsausschuss solche Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht innerhalb der 12 "Pflicht-SWS" einer ingenieurwissenschaftlichen Gebietsprüfung. Wer dennoch solche Lehrveranstaltungen in die Fachprüfung Ingenieurwissenschaften integrieren möchte, kann – in Übereinstimmung mit dem zuständigen Prüfer - ein Gebiet zusammenstellen, das dann entsprechend mehr SWS umfassen muss.

Der verantwortliche Prüfer bescheinigt, dass die Prüfung so wie dargelegt abgelegt werden kann und dass die Angaben zu den Lehrveranstaltungen im Antrag richtig sind. Dafür reicht es aus, wenn der Prüfer auf dem Antrag selbst gegenzeichnet (z. B. mit dem Wortlaut: "Die Angaben zum Gebiet sind zutreffend, ich stimme dem Prüfungsvorhaben zu." [Unterschrift / Name / Datum / Institutsstempel]).

Der so erstellte, formlose Antrag (nicht handschriftlich!) wird dann beim Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften eingereicht.

Antrag
  • Personaldaten (Name, Matrikelnummer, Studiengang;
  • Gebietsbezeichnung;
  • Auflistung der Lehrveranstaltungen mit SWS- und LP- Zuordnung (insgesamt müssen mind. 12 SWS erreicht werden);
  • Angaben zur Prüfungsabnahme: zB. eine Gesamtprüfung oder mehrere Teilprüfungen (mit Nennung der Teilprüfungen und SWS/LP Zuordnung. Diese Informationen sind wichtig für die Anzahl der ausgehändigten Einzelzulassungen und die Gewichtung der darauf eingetragenen Ergebnisse.);
  • Nennung und Zustimmung des zuständigen Gebietsprüfers.

Bearbeitungszeit: 14 Tage
Rückgabe: persönlich