Berufspraktikum

Berufliche Orientierung und Kompetenzen durch den frühen Kontakt zu Unternehmen

Praktika bieten die Möglichkeit, die im Studium erworbenen Fähigkeiten unter realistischen Bedingungen einzusetzen und fachliche sowie überfachliche Kompetenzen wie zum Beispiel Projektmanagement im beruflichen Umfeld gezielt weiter zu entwickeln.
 
Neben der fachpraktischen Ausbildung hat der direkte Kontakt zum Unternehmen auch aus der Perspektive eines späteren Berufseinstiegs großes Potenzial – für beide Seiten. Berufspraktika sind nach wie vor ein erfolgreiches Rekrutierungsinstrument der Unternehmen. Entscheidend dafür ist die Möglichkeit, sowohl für Unternehmen als auch für Studierende in unverbindlicher Weise über einen längeren Zeitraum hinweg einander kennen zu lernen.

Praktikantenrichtlinien zu den Studiengängen:

Praktikantenrichlinien für Studierende im Diplomstudiengang Informationswirtschaft

Grundlage § 16 Abs. 3 der Diplomprüfungsordnung
Dauer 13 Wochen studienbezogenes Praktikum
Zeitpunkt
  • vor oder während des Studiums
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Diplomprüfungsleistung (i.d.R. Diplomarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Beachtung studienbezogener Tätigkeiten
Rahmenbedingungen
  • Praktika sind ausnahmslos in Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Woche) abzuleisten
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich;
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von 3 Tagen der Gesamtpraktikumszeit auf die nachzuweisende Zeit angerechnet. Dasselbe gilt für gesetzliche Feiertage.
Anerkennung

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dienen die von den Unternehmen ausgestellten Bescheinigungen.

  • volle Anerkennungsfähigkeit: reguläre Praktika sowie (bei inhaltlicher Gleichwertigkeit): Berufsausbildung, Werkstudententätigkeit bei Vollzeitarbeit
  • keine Anerkennungsfähigkeit: Tätigkeiten im Rahmen des Grundwehrdienstes, Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft, jede Art von Teilzeittätigkeit, Tätigkeiten die anderweitig als Studienleistung geltend gemacht werden.
Zur Vereinfachung der Anerkennung beim Prüfungssekretariat steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.