Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informationswirtschaft (B.Sc.) 2004

Nicht amtliche Lesefassung

§ 1 Zweck der Prüfung

Die Bachelor-Prüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Informationswirtschaft, der gemeinsam von der Fakultät für Informatik und der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten wird. Durch die Bachelor-Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis grundlegenden wissenschaftlichen Fachkenntnisse besitzt und die Zusammenhänge des Faches Informationswirtschaft überblickt. § 2 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Bachelor-Prüfung wird der akademische Grad „Bachelor of Science“ (abgekürzt: „B.Sc.“) in Informationswirtschaft (bzw. in Information Engineering and Management) verliehen.

§ 2 Akademischer Grad

Aufgrund der bestandenen Bachelor-Prüfung wird der akademische Grad „Bachelor of Science“ (abgekürzt: „B.Sc.“) in Informationswirtschaft (bzw. in Information Engineering and Management) verliehen.

§ 3 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Umfang des Lehrangebots

(1) Die Regelstudienzeit des Bachelor-Studiums beträgt sechs Semester.

(2) Das Lehrangebot des Bachelor-Studiums erstreckt sich über sechs Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlvorlesungen) beträgt höchstens 126 Semesterwochenstunden.

(3) Das Bachelor-Studium besteht aus einem Grundstudium von vier Semestern, das sich am Studienplan orientiert. Im dritten Studienjahr ist gemäß § 14 Abs. 4 ein auf Vertiefung und Spezialisierung ausgelegtes Studium zu absolvieren. Daneben ist eine Bachelor-Arbeit anzufertigen.

(4) Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache angeboten werden.

(5) Während des Bachelor-Studiums ist ein mindestens 6-wöchiges Betriebspraktikum abzuleisten, welches geeignet ist, den Studierenden eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit in Informationswirtschaft zu vermitteln. Die Studentin bzw. der Student setzt sich in eigener Verantwortung mit geeigneten privaten bzw. öffentlichen Einrichtungen in Verbindung, an denen das Praktikum abgeleistet werden kann.

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