Diplomprüfungsordnung für Informationswirtschaft

Nicht amtliche Lesefassung

§ 13 Wiederholung von Prüfungen

(1) Eine nicht bestandene Prüfung oder Teilprüfung kann einmal wiederholt werden. Wird eine schriftliche Wiederholungsprüfung mit "nicht ausreichend" bewertet, so findet eine mündliche Nachprüfung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Termin der Wiederholungsprüfung statt. Fehlversuche an anderen Hochschulen sind anzurechnen. Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist nicht zulässig.

(2) Die Wiederholungsprüfung soll zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden, sie muss spätestens zu dem zum übernächsten Semester gehörenden Prüfungstermin erfolgen. Bei Versäumnis dieser Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

(3) Zweitwiederholungen sind in Ausnahmefällen in Teilprüfungen in höchstens zwei Fächern zulässig. Über eine Zweitwiederholung entscheidet auf Antrag des Kandidaten der Rektor auf Grundlage einer Stellungnahme des Prüfungsausschusses, bei dem der Antrag einzureichen ist. Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 14 Zeugnis

(1) Über die bestandene Diplomvorprüfung ist unverzüglich, möglichst innerhalb von 4 Wochen ein Zeugnis auszustellen, das die in den Fachprüfungen erzielten Noten und die Gesamtnote enthält. Das Zeugnis wird unter dem Datum der letzten Prüfungsleistung ausgestellt und von den Dekanen der beiden Fakultäten sowie dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.

(2) Ist die Diplomvorprüfung endgültig nicht bestanden oder gilt sie als endgültig nicht bestanden, so erhält der Kandidat hierüber vom Prüfungsamt der Universität einen schriftlichen Bescheid. Dieser ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

(3) Hat der Kandidat die Diplomvorprüfung nicht bestanden, wird ihm auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt, welche die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die zur Diplomvorprüfung noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen lässt, dass die Diplomvorprüfung nicht bestanden ist.

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