Der hier wiedergegebene Text der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Technischen Volkswirtschaftslehre beruht auf der gültigen Fassung der Prüfungsordnung vom 17. September 1999. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der nichtamtlichen Lesefassung gegeben. Maßgebend ist allein der Text der amtlichen, gedruckten Bekanntmachung vom 17. September 1999 in der jeweils gültigen Fassung.
Auf den Seiten der Universitätsverwaltung finden Sie die Amtlichen Bekanntmachungen und die Diplomprüfungsordnung sowie die Änderungssatzung als pdf-Datei, die in dieser Lesefassung berücksichtigt sind.
I. Allgemeines
- §§ 1-3 Zweck der Prüfung, Diplomgrad, Studiendauer
- §§ 4, 5 Prüfungsausschuss, Prüfer und Beisitzer
- § 6 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
- § 7 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 8 Anmeldung und Zulassung zu den Prüfungen
- § 9 Durchführung der Prüfungen
II. Diplomvorprüfung
- §§ 10, 11 Ziel, Umfang und Art der Prüfung, Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomvorprüfung, Orientierungsprüfung
- § 12 Bewertung der Diplomvorprüfungsleistungen
- §§ 13, 14 Wiederholung von Prüfungen, Zeugnis
III. Diplomprüfung
- § 15 Umfang und Art der Prüfung
- § 16 Fachliche Zulassungsvoraussetzung zur Diplomprüfung
- § 17 Diplomarbeit
- §§ 18-20 Bewertung der Diplomprüfungsleistungen, Zusatzfach, Wiederholung der Diplomprüfung
- §§ 21, 22 Zeugnis, Diplomurkunde



