Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieure

Nicht amtliche Lesefassung

§12 Ziel und Umfang der Diplom-Vorprüfung

(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er sich mit den wissenschaftlichen Methoden und inhaltlichen Grundlagen des Faches vertraut gemacht hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.

(2) Die Diplomvorprüfung umfaßt die folgenden Prüfungsfächer:

  1. Betriebswirtschaftslehre
  2. Volkswirtschaftslehre
  3. Statistik
  4. Mathematik
  5. Informatik
  6. Operations Research
  7. Ingenieurwissenschaften
  8. Ingenieurwissenschaftliches Wahlpflichtfach

(3) Im Rahmen der Orientierungsprüfung sind die nach Studienplan vorgesehenen Leistungsnachweise zu den Lehrveranstaltungen "Volkswirtschaftslehre I" und "Statistik I" zu erbringen.

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