Ankündigungsdatum: 17.12.2001
StudiengängeWiIng / TVWL
Betroffene ModulePHYS

Schriftliche Diplomvorprüfung in Physik (9.4.2002)

Universität Karlsruhe (TH)
Fakultät für Physik
Wolfgang Gaede Str. 1. Geb. 30.23
76131 Karlsruhe 
Tel.: (0721) 608 - 0
Durchwahl 608 - 3438
Fax: (0721) 608 - 3519
E-Mail: pruefungssekretariat
@physik.uni-karlsruhe.de
10. 12. 2001

Schriftliche Diplomvorprüfung in Physik

für Studierende der Fachrichtungen

Bauingenieurwesen und Geodäsie,

Maschinenbau, Chemieingenieurwesen,

Elektrotechnik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften

Prüfung:

Dienstag, 9. April 2002, 9.15 Uhr
Die Hörsaalbelegung wird am Montag, 8. April 2002 durch Aushang am Gerthsen-Hörsaal bekannt gegeben.

Anmeldung:

Bis Dienstag 2. April 2002,16.00 Uhr.
Später eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Anmeldung erfolgt durch Einwurf der Zulassungsbescheinigung in den dafür gekennzeichneten Briefkasten im Erdgeschoss des Physik-Hochhauses (Geb-Nr. 30.23) und Eingabe der personenbezogenen Daten in das elektronische Formular, welches — nur inner alb der Universität Karlsruhe — unter
http://www.physik.uni-karlsruhe.de/Anmeldung_VD_Ing.html aufgerufen werden kann.

Wichtig!

Ohne Einwurf der Zulassungsbescheinlgung ist die Anmeldung ungültig.

Rücktritt:

Bis vor Beginn der Prüfung.
Aus organisatorischen Gründen wird jedoch gebeten, den Rücktritt von der Prüfung bis Dienstag, 2. April 2001, 16.00 Uhr im Prüfungssekretariat, Physik-Hochhaus, 9. OG., Zimmer 13 unter Vorlage des Studentenausweises oder schriftlich unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Fachrichtung bekannt zu geben. — Telefonische Abmeldungen können nicht entgegengenommen werden.
Nach dem 2. April sind persönliche Abmeldungen nur noch im Hörsaal unmittelbar vor Beginn der Prüfung möglich.

Durchführung:

1. An Hilfsmitteln sind Schreibzeug und Taschenrechner mitzubringen. Papier wird zur Verfügung gestellt. Die Benutzung von Lehrbüchern, Formelsammlungen — auch in Form von alphanumerisch programmierten Taschenrechnern — sowie von elektronischen Kommunikationsmitteln jeglicher Art ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch und führen dazu, dass die Prüfungsleistungen als mit ,,nicht ausreichend" (5,0) bewertet werden. Für die Bearbeitung der Aufgaben werden 3 Stunden Zeit gegeben, vom Zeitpunkt der Ausgabe der Aufgabenblätter an gerechnet. Jeder Prüfungsteilnehmer muß einen Ausweis mit Lichtbild vorlegen.

2. Es werden 10 Aufgaben aus dem Inhalt der jeweiligen Vorlesung angeboten, für Studierende der Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Maschinenbau 8 Aufgaben, für Studierende der Fachrichtung Chemieingenieurwesen / neue Prüfungsordnung 6 Aufgaben.

3. Die Gesamtpunktzahl aller Aufgaben eines Aufgabenblattes beträgt 40, bei den Aufgabenblättern für die Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Maschinenbau 32 und Chemieingenieurwesen / neue Prüfungsordnung 24. Die volle Punktzahl wird erreicht, wenn die betreffende Aufgabe vollständig und richtig bearbeitet worden ist; wenn nur Teile richtig sind, wird die Punktzahl entsprechend reduziert.

4. Die Beurteilung der Aufgaben erfolgt in der Weise, dass ein Assistent in jeder Arbeit immer die gleiche Aufgabe durchsieht und die erreichte Punktzahl nach Kriterien gibt, die vor Beginn der Korrektur festgelegt werden.

5. Die Summe der in den einzelnen Aufgaben erzielten Punkte ergibt die Gesamtzahl, aus der die Note für die schriftliche Arbeit ermittelt wird. Die Benotung der Arbeiten wird von den unterzeichnenden Prüfern durchgeführt.

6. Die Lösungen der Aufgaben einschließlich der Lösungswege werden am Mittwoch, 10. April 2002 um 15.00 Uhr am Gerthsen-Hörsaal ausgehängt.

7. Die Prüfungsergebnisse werden voraussichtlich am Montag, 15. April 2002 durch Aushang am Gerthsen-Hörsaal bekanntgegeben. Telefonische Auskünfte über Prüfungsergebnisse werden nicht erteilt.

8. Studierende, die die schriftliche Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, werden gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zu einer mündlichen Nachprüfung aufgefordert.

9. Studierenden, die glauben, ihre Arbeit sei falsch bewertet worden, wird die Möglichkeit zur Rücksprache mit einem Prüfer gegeben (bitte Aushang am Gerthsen-Hörsaal beachten).

10. Nach Abschluß der mündlichen Nachprüfungen erhalten die Prüfungskommissionen der Fakultäten die Statistik der Prüfungsergebnisse.

gez. Feindt, Kalt, Kampert, Pilawa, Schimmel, Weiß, Wühl