Ankündigungsdatum: 11.08.2004
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Neuregelung zur Gewährung von Urlaubssemestern ab WS 2004/05

Im Rektorat werden die Richtlinien zur Bewilligung von Urlaubssemestern überarbeitet. Ab dem Wintersemester 2004/05 gelten dann voraussichtlich folgende Regelungen:

  • Urlaubssemester werden nicht mehr genehmigt für Pflicht-Betriebspraktika im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung, da diese bei der Festsetzung der Regelstudienzeit berücksichtigt worden sind.
  • Urlaubssemester gibt es nur noch für freiwillige, studienbezogene Betriebspraktika nach Nachweis des Pflichtpraktikums, wenn mindestens 50 % der Vorlesungszeit abgedeckt werden.
  • Urlaubssemester gibt es weiterhin für ein Auslandsstudium (muss nicht studienbezogen sein). Bei entsprechendem Nachweis (z.B. Zulassungsbescheid) wird künftig direkt im Studienbüro bewilligt.