Ankündigungsdatum: 11.07.2005
StudiengängeWiIng, DPO 2001
Betroffene Modulealle

Wechsel des Prüfungsfaches und Moduls

Ab 2006: Kein Wechsel des Prüfungsfaches und des Moduls nach gewerteter Erfolgskontrolle

In der Studienkommission für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde ausdrücklich festgestellt, dass § 9 Abs. 5 DPO WiIng 2001 konsequent anzuwenden ist:

"(...)
(5) Der Kandidat legt bei der Anmeldung zur Erfolgskontrolle eines Moduls fest, welchem Prüfungsfach dieses zugeordnet ist, falls es dabei eine Wahlmöglichkeit gibt. Nach einer ersten, gewerteten Erfolgskontrolle eines Moduls kann das Modul vom Kandidaten nicht mehr gewechselt werden.
(...)"

Demzufolge wird die bislang vom Prüfungsausschuss geduldete Praxis, nach Ablegen einer gewerteten Erfolgskontrolle in einem Modul auf ein anderes Modul umzusteigen, das die betreffende Erfolgskontrolle ebenfalls enthält, ab 2006 nicht mehr zugelassen.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  1. Angemeldete 11 LP-Module können nicht auf 22 LP-Module aufgestockt werden;
  2. Angemeldete 22 LP-Module können nicht zurück auf 11-LP Module verringert werden;
  3. Angemeldete 11 bzw. 22 LP Module können nicht auf alternative 11- bzw. 22 LP-Module umgemeldet werden.
  4. Die Anmeldung eines Moduls in einer der Fachprüfungen nach § 15 Abs. 3 DPO WiIng ist bindend. Der nachträgliche Transfer des Moduls in eine andere Fachprüfung, die strukturell die Integration des Moduls zuließe, ist nicht möglich. Dies gilt auch für alle Module aus dem Fach Informatik (4,5 LP bzw. 9 LP).

Diese Regelung gilt für alle WiIng-Studierenden nach DPO 2001. Wer bereits Module angemeldet hat, erhält noch Gelegenheit zur endgültigen Festlegung bis Ende 2005.

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