Tipps zum Berufspraktikum

 

Das Berufspraktikum

In jedem grundständigen Studiengang, der von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten wird, ist ein Berufspraktikum ordentlicher Bestandteil der nachzuweisenden Studienleistungen. Das Pflichtpraktikum bietet die Möglichkeit, die im Studium erworbenen Fähigkeiten unter realistischen Bedingungen einzusetzen und fachliche sowie überfachliche Kompetenzen wie zum Beispiel Projektmanagement gezielt zu fördern.

Die Nachfrage aus der Wirtschaft ist groß: Die Unternehmensberatung Kienbaum bezeichnet in einer High Potential Studie aus dem Jahr 2000 Berufspraktika als "das erfolgreichste Rekrutierungsinstrument der deutschen Unternehmen". Entscheidend dafür ist die Möglichkeit, sowohl für Unternehmen als auch für Studierende in unverbindlicher Weise über einen längeren Zeitraum hinweg einander kennen zu lernen.

In der Regel ist das Angebot von Praktikantenstellen an den Ausbildungsstand des Studierenden geknüpft. So bieten Unternehmen Studierenden mit abgeschlossener Diplom-Vor- oder Bachelorprüfung auch Praktika an, die neben den fachlichen Anforderungen auch ein hohes Maß an Verantwortung enthalten.

Nützliche Informationen zum Berufspraktikum für Studierende

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Berufspraktikum im Ausland

Besonders interessant sind auch Praktika im Ausland. Neben den oben angesprochenen Aspekten, bietet sich hier zusätzlich die Gelegenheit, fremdsprachliche und kulturelle Kompetenzen zu erwerben oder auszubauen.

Für Berufspraktika im Ausland gibt es zudem Programme zur finanziellen Förderung. Näheres hierzu im International Student Office des KIT (Leonardo-Programm).

Convention du stage

In manchen Ländern, zB. in Frankreich ist es üblich, zwischen Praktikant, Praktikantenstelle und Universität einen Vertrag abzuschließen (in Frankreich "convention du stage" genannt). Das KIT tritt jedoch grundsätzlich nicht in Verträge ein, die mit Unternehmen im Zusammenhang mit einem Praktikum aufgesetzt werden.

Mit einer Ausnahme: In Zusammenarbeit mit der zuständigen KIT-Rechtsabteilung wurde ein einheitliches KIT-Vertragsmuster erstellt. Es stehen 3 Sprachen zur Auswahl und im gewählten Vordruck muss vom Praktikanten soweit möglich alles online vorausgefüllt werden. Für eine reibungslose Bearbeitung bitte unbedingt auch noch Folgendes beachten:

  1. Im Prüfungssekretariat der Fakultät werden am Ende, nachdem alle anderen Parteien gegengezeichnet haben, 3 Original-Exemplare eingereicht (eines zum Verbleib, zwei für die übrigen Parteien nach Bearbeitung).
  2. Die Verträge werden nur dann von uns gegengezeichnet, wenn alle abgefragten Daten vorliegen. Insbesondere gilt dies für die Erklärung und die übrigen Angaben zum Versicherungsschutz. (Einzureichen zusammen mit
    • einer Erklärung, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt,
    • einen aktuellen Ausdruck über den Immatrikulationsverlauf
    • unter Angabe der eMail-Adresse.
    Bearbeitungszeit: max. 5 Arbeitstage. Ausgabe über die Ausleihe der WiWi-Bibliothek.)

 

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Urlaubssemester für Berufspraktika

Für Pflichtpraktika gibt es kein Urlaubssemester. Die Praktikantenzeit wurde bei der Festlegung der Regelstudienzeit berücksichtigt.

Allerdings kann nach Nachweis des Pflichtpraktikums für ein freiwilliges, studienbezogenes Berufspraktikum beim Studierendenservice  ein Urlaubssemester beantragt werden, wenn das Praktikum mindestens 50 % der Vorlesungszeit abdeckt. Die zuständige Stelle der Fakultät (WiWi-Prüfungssekretariat) bescheinigt dabei auf dem Urlaubssemesterantrag gegenüber dem Studienbüro, dass es sich um ein studienbezogenes Praktikum handelt und leitet auf Wunsch die Bescheinigung direkt an das Studienbüro weiter. Zur Bescheinigung werden verbindliche und konkrete Angaben zum beabsichtigten Praktikum benötigt (Praktikantenvertrag od. eine Bescheinigung des Unternehmens über Antritt und Dauer des Praktikums).

Erfahrungsgemäß kann es ziemlich Zeit in Anspruch nehmen, bis der Praktikantenvertrag vorliegt. Wenn der Antrag auf ein Urlaubssemester beim Studienbüro noch innerhalb der Antragsfrist gestellt wird und das Studienbüro entsprechend informiert ist, kann die Fakultätsbescheinigung, noch nachgereicht werden. Die Frist zum Nachreichen von Unterlagen teilt das Studienbüro bei Antragstellung mit.