Erläuterung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieure

Mit Beginn des Wintersemesters 2004 / 05 tritt eine Änderungssatzung zur Diplomprüfungsordnung in Kraft, die den Rahmen für eine umfassende Studienreform schafft. Sie sieht eine Gliederung des Studienangebots in Module vor, deren Umfang entsprechend den Vorgaben des Europäischen Credit Transfer Systems (ECTS)1 durch Leistungspunkte (engl. credits) gemessen wird. Zugleich werden zur Messung des Studienerfolgs neben den deutschen Noten auch zusätzlich ECTS-Noten (engl. grades) vergeben, um die internationale Vergleichbarkeit zur verbessern.

Betroffen von den Änderungen sind alle Neuimmatrikulierten sowie diejenigen Studenten, die schon bisher nach der Diplomprüfungsordnung vom Oktober 2001 studiert haben.

Module

Das Lehrangebot jedes Studienfaches ist in Module aufgeteilt. Jedes Modul besteht aus einigen, aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (eventuell auch nur einer einzigen), von denen einige verpflichtend, andere wahlfrei sein können. Der Studienplan beschreibt die zum Studiengang gehörigen Module, ihre Abhängigkeiten untereinander, ihre Lernziele sowie die Art der Erfolgskontrolle. Der Umfang jedes Moduls ist durch Leistungspunkte gekennzeichnet, die nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls gutgeschrieben werden.

Im Grundstudium sind die zu absolvierenden Module bis auf das ingenieurwissenschaftliche Wahlfach (im Umfang von 9 Leistungspunkten) vorgeschrieben. Im Hauptstudium stehen dagegen für jedes der sechs Prüfungsfächer mehrere, teilweise auch zahlreiche Alternativen zur Wahl und ermöglichen so eine den individuellen Wünschen und Interessen entsprechende Gestaltung des Studiums. Zusätzlich können weitere Module, z.B. in den Ingenieurwissenschaften, auf Antrag an den Prüfungsausschuß genehmigt werden.

Die im Hauptstudium gewählten und erfolgreich abgeschlossenen Module werden in einer Anlage zum Diplomzeugnis mit den Leistungspunkten und erzielten Noten aufgelistet. So kann das individuelle Profil des Absolventen in einer standardisierten Form, für Außenstehende verständlich dokumentiert werden.

Leistungspunkte

Nach ECTS Norm sollen in jedem Studienjahr 60 Leistungspunkte (LP) erworben werden, im Grundstudium von zwei Jahren Dauer also insgesamt 120 LP und im Hauptstudium 180 LP (einschließlich Diplomarbeit). In jedem Prüfungsfach sind mindestens 22 LP zu erbringen, zusätzlich 12 LP in drei Seminaren und weitere 6 in der Lehrveranstaltung "Programmieren kommerzieller Systeme". Die Diplomarbeit wird mit 30 LP bewertet.

Die Leistungspunkte eines Moduls sind ein relatives Maß für den Aufwand, der für das Erreichen der Lernziele des Moduls notwendig ist. Er ersetzt nicht die Semesterwochenstunden, mit denen der zeitliche Umfang von Lehrveranstaltungen gemessen wird. Nach wie vor gilt, daß der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen jedes Prüfungsfaches im Hauptstudiums 12 SWS beträgt.

Bei der Bildung der Fachnote werden die Noten der zu einem Prüfungsfach gehörigen Module mit den Leistungspunkten gewichtet. Als wichtige Neuerung ist die Möglichkeit eingeführt worden, in einem Fach, über die notwendigen hinaus weitere Leistungspunkte zu erwerben. Die schlechteren Noten werden dann, soweit die entsprechenden Leistungspunkte nicht gebraucht werden, nicht berücksichtigt. Dies gilt allerdings nur für die Noten bzw. Leistungspunkte, die innerhalb der Regelprüfungszeit erworben worden sind. Damit ist die Regelstudienzeit (10 Semester) gemeint, auf die aber auch Urlaubssemester angerechnet werden, sofern in ihnen Leistungspunkte erworben werden können (wie beispielsweise Auslandssemester).

1 Näheres zum ECTS auch unter http://www.andor.uni-karlsruhe.de/fak/stud/ects/sfd_2.00.html