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Prüfungssekretariat
Ralf Hilser, Anabela Relvas

Schlossbezirk 11
Geb. 20.11, R. 018.1

76131 Karlsruhe
Telefon +49 721 608-43768
Telefax +49 721 608-48028
Mail: pruefungssekretariatSby4∂wiwi kit edu

Betriebspraktikum

Berufliche Orientierung und Kompetenzen durch den frühen Kontakt zu Unternehmen

Praktika bieten die Möglichkeit, die im Studium erworbenen Fähigkeiten unter realistischen Bedingungen einzusetzen und fachliche sowie überfachliche Kompetenzen wie zum Beispiel Projektmanagement im beruflichen Umfeld gezielt weiter zu entwickeln. Deshalb ist in jedem Bachelor- und Diplomstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein Betriebspraktikum ordentlicher Bestandteil der nachzuweisenden Studienleistungen.

Die Nachfrage der Wirtschaft ist groß: Die Unternehmensberatung Kienbaum bezeichnet in einer High Potential Studie Betriebspraktika als "das erfolgreichste Rekrutierungsinstrument der deutschen Unternehmen". Entscheidend dafür ist die Möglichkeit, sowohl für Unternehmen als auch für Studierende in unverbindlicher Weise über einen längeren Zeitraum hinweg einander kennen zu lernen.

Nützliche Tipps zum Betriebspraktikum für Studierende

Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Grundlage

§ 12 der Studien- und Prüfungsordnung
Dauer 8 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum 
Zeitpunkt
  • vor oder während des Studiums
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Modulprüfung (i.d.R. Bachelorarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Beachtung technischer und/oder kaufmännischer Inhalte
Rahmenbedingungen
  • Praktika sind ausnahmslos in Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Woche) abzuleisten
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich;
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von 3 Tagen der Gesamtpraktikumszeit auf die nachzuweisende Zeit angerechnet. Dasselbe gilt für gesetzliche Feiertage.
Anerkennung

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigung zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind, sowie ein von der Praktikantenstelle gegengezeichneter, mindestens eine Seite umfassender Praktikumsbericht (nicht handschriftlich).

Zur Vereinfachung der Anerkennung beim Prüfungssekretariat steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.


Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.