Masterarbeit an einer anderen Fakultät

Wegen des interdisziplinären Charakters der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre können auch Masterarbeitsthemen, die von Instituten anderer Fakultäten des KIT angeboten werden, für Studierende dieser Studiengänge von Interesse sein.

(Hinweis: Abschlussarbeiten, die in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen angefertigt werden, gelten prüfungsrechtlich nicht als extern. Es gelten die gleichen Regelungen zur Betreuung, wie bei den übrigen Abschlussarbeiten. Dh. Prüfer und ggf. Korreferent müssen Prüfungsbefugnis am KIT haben.)

Die Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) räumen die Möglichkeit zur Betreuung durch den Prüfer einer anderen Fakultät des KIT ausdrücklich ein, setzen aber die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss voraus.

Vor diesem Hintergrund gilt es Folgendes zu beachten:

  • Die Anfertigung einer Masterarbeit an einer anderen Fakultät des KIT ist grundsätzlich über den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu beantragen.
  • Zumindest die Zweitbetreuung muss durch einen Prüfer (Professor od. Privatdozenten) der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften übernommen werden.

Antrag

Der Antrag auf Betreuung der Abschlussarbeit an einer anderen Fakultät des KIT wird mit dem Antragsformular zur Zulassung zur Abschlussarbeit gestellt. (Ein gesonderter Antrag ist nicht vorgesehen.)
Abgabe: Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 
Bearbeitungszeit: 14 Tage

 

 

 

Sonderfälle

Für einige Fakultäten bzw. Institute gelten abweichende Regelungen (Stg.: WiIng, TVWL):

  1. Masterarbeit an der Fakultät für Informatik: Das Thema muss mit dem AIFB vorab abgestimmt werden. Bei Zustimmung durch das AIFB liegt die Erstbetreuung grundsätzlich immer beim AIFB.
  2. Masterarbeit am IMI (Prof. Ovtcharova): Das Korreferat darf nur von einem Prüfer des AIFB übernommen werden.
  3. Genehmigungsfreie Erstbetreuung, keine Zweitbetreuungspflicht innerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: Bei einigen Instituten außerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften entfällt die Genehmigungspflicht zur Betreuung der Masterarbeit. Auch gibt es hier nicht das Prinzip, dass zumindest die Zweitbetreuung innerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften liegen muss. Namentlich gilt dies für:
    • wbk (Institut für Produktionstechnik, Fakultät für Maschinenbau),
    • IFL (Institut für Fördertechnik und Logistiksysteme, Fakultät für Maschinenbau),
    • ZAR (Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft, Fakultät für Informatik).