Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen
Tafel
 

Die Prüfungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass Prüfungsleistungen, bei denen Gleichwertigkeit festgestellt wird, angerechnet werden.

Von den Bachelor- und Masterprüfung sowie von der Diplomprüung können bis zu 50 % der geforderten Prüfungsleistung anerkannt werden. Von der Diplom-Vorprüfung können bis zu 100 % der geforderten Prüfungsleistung anerkannt werden.

Voraussetzung für die Anerkennung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Inhalt, Umfang und Tiefe der externen Prüfungsleistung. Die Begutachtung auf Gleichwertigkeit wird bei allen Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vom jeweils zuständigen Fachprüfer bzw. Modulkoordinator vorgenommen. Seine Stellungnahme liegt der Anerkennungsentscheidung des Prüfungsausschusses zu Grunde.

Die Anrechnung erfolgt bei Vergleichbarkeit der Notensysteme mit Note, ansonsten ohne Note (notenneutral).

Wer braucht die Anerkennung?

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt in zwei Fällen:

  • Anerkennung aus einem Auslandsstudium z.B. im Rahmen eines Austauschprogramms:
    Wer die Möglichkeiten nutzt, während des Studiums in Karlsruhe an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS), ist es dringlich zu empfehlen, das für die Anerkennung notwendige Auslandsstudienprogramm mit dem hier jeweils zuständigen Fachvertreter zu besprechen und die getroffene Vereinbarung schriftlich zu fixieren.
  • Anerkennung von vorab erbrachten Studienleistungen nach Studienaufnahme: Auch wer sein Studium im 1. Fachsemester aufnimmt (nicht möglich für Ortswechsler), kann sich bereits vorab erbrachte und relevante Studienleistungen anrechnen lassen. Unter Umständen lässt sich so die Zeit bis zum Studienabschluss beträchtlich verkürzen. Die Fakultät behält sich dabei die Möglichkeit einer Höherstufung der Fachsemesterzahl vor, wenn die Menge der nachträglich geltend gemachten Leistungen entsprechende Grenzen überschreitet. (Es gilt nach Studienaufnahme eine Anerkennungsfrist zu beachten, vgl. unten.)

Es ist nicht auszuschließen, dass selbst äquivalente Prüfungsleistungen ohne diese Vorabvereinbarung nicht anerkannt werden. Einige Prüfer betrachten sie als formal unerlässlich analog zur Prüfungsanmeldung.

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Anerkennungsfrist

Für alle Anerkennungsvorhaben nach Immatrikulation bzw. nach Rückkehr aus einem Auslandsstudium gilt eine Frist von einem Semester, innerhalb der die Anerkennung betrieben werden muss. Danach werden Anerkennungsanträge abgelehnt.

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Vorgehensweise zur Anerkennung

Jedes Anerkennungsvorhaben muss mit dem jeweils zuständigen Prüfer der Universität Karlsruhe (TH) eingeleitet. Er begutachtet im Auftrag des für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses die vorgelegte Leistung auf Gleichwertigkeit und gibt gegenüber dem Prüfungsausschuss eine Stellungnahme dazu ab.

Der zuständige Prüfer wird über die Modulhandbücher in Erfahrung gebracht. Erster Ansprechpartner ist der in jedem Modul benannte Modulkoordinator. Für jede zur Anerkennung beantragte Prüfungsleistung muss vom Antragsteller ein Formular ausgefüllt werden. (Unbedingt Online und komplett ausfüllen - bis auf die Stellungnahme des Prüfers u. Prüfungsausschusses).

Für jede Anerkennung wird - neben dem Original - die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zu beachten ist dabei, dass die Vorlage des Anerkennungsformulars Grundlage für die Begutachtung durch den zuständigen Prüfer ist.

Auch bei Ablehnung einer Anerkennung wird die Stellungnahme des Prüfers an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.

Zusammenfassung Vorgehen Anerkennung

  1. Mit dem zuständigen Prüfer klären, welche Unterlagen für die Anerkennung erforderlich sind. Bei Auslandsstudium das entsprechende Programm bereits im Vorfeld abklären. Termin vereinbaren, falls persönliche Präsenz erforderlich ist.
  2. Online-Formular für jede hiesige Prüfungsleistung ausfüllen, für die eine Anerkennung beantragt wird. Im Formularfeld „Begutachtung zur Äquivalenzfeststellung für die Leistung“ wird die genaue studienplanmäßige Bezeichnung der hiesigen Prüfung eingetragen.
  3. Kopie des Zeugnisses / Transcripts anfertigen, auf dem die der Anerkennung zugrunde liegende Prüfungsleistung dokumentiert ist.
  4. Alle Unterlagen wie mit dem Prüfer vereinbart am entsprechenden Institut einreichen.
  5. Der Prüfer leitet seine Stellungnahme (auch bei Ablehnung) an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter.
 

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Wo bekomme ich weitere Informationen?

Über Ihre Fragen zur Vorbereitung der Anerkennung von im Ausland erbrchten Studienleistungen berät Sie gerne das Auslandsbüro der Fakultät. Fragen zur Anerkennung von vorab erbrachten Studienleistungen nach Studienaufnahme beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungssekretariats.