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Examination office
Ralf Hilser, Anabela Relvas

Kollegiengebäude am Kronenplatz

Building 05.20, 3. floor 3C-05
D-76133 Karlsruhe
Phone: +49 721 608-43768
Fax: +49 721 608-48028
E-mail: pruefungssekretariat does-not-exist.wiwi kit edu

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Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit

Masterarbeit

[Thesis] Die Masterarbeit ist eine schriftliche Arbeit, die zeigt, dass der Student in der Lage ist, ein Problem aus seinem Fach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden, die dem Stand der Forschung entsprechen, zu bearbeiten. Sie ist ausführlich in §11 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt und schließt das Studium ab.

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist, dass der Studierende

  •  nach SPO 2007 sich in der Regel im 2. Studienjahr befindet und nicht mehr als vier der notwendigen Fachprüfungen noch nachzuweisen sind.
  • nach SPO 2015 Prüfungen im Umfang von mindestens 60 LP erfolgreich abgelegt hat.

Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.

 

Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit werden mit dem jeweiligen Betreuer abgesprochen. Betreut werden kann die Masterarbeit von jedem Professor, Hochschul- oder Privatdozenten der KIT-Fakultäten für Wirtschaftswissenschaften sowie von den wissenschaftlichen Mitarbeitern, denen die Prüfungsbefugnis vom KIT-Fakultätsrat übertragen worden ist. Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist binnen vier Wochen zu stellen und auszugeben.

Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate und muss beim Prüfungssekretariat angemeldet werden. Ebenso müssen der Betreuer, das Thema und der Zeitpunkt der Abgabe beim Prüfungssekretariat aktenkundig gemacht werden. Auf begründeten Antrag des Studierenden kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit im Einzelfall um höchstens drei Monate verlängern. Wird die Masterarbeit nicht fristgerecht abgeliefert, gilt sie als mit "nicht ausreichend" bewertet, es sei denn, dass der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

Die Arbeit darf mit Zustimmung des Prüfers auf Englisch geschrieben werden. Sie kann auch als Gruppenarbeit geschrieben werden. Grundsätzlich aber müssen die einzelnen Beiträge eindeutig abgrenzbar und deutlich unterscheidbar sein.

Die Masterarbeit hat die folgende Erklärung zu tragen: „Ich versichere wahrheitsgemäß, die Arbeit selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt zu haben, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht zu haben und die Satzung der Universität Karlsruhe (TH) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beachtet zu haben." Wenn diese Erklärung nicht enthalten ist, wird die Arbeit nicht angenommen.

Die Bewertung der Leistung erfolgt durch den betreuenden KIT-Prüfer sowie

  •  bei SPO 2008 in der Regel von einem weiteren KIT-Prüfer (Korreferent).
  •  bei SPO 2015 von einem weiteren KIT-Prüfer (Korreferent)

Einer der beiden muss Juniorprofessor oder Professor sein.

 

Informationen zu möglichen Themen für die Masterarbeit oder auch formalen Richtlininen und weitere Tipps können Sie bei den einzelnen Instituten erfragen.

Anmeldung der Masterarbeit