Bewerbung und Ablauf

Landkarte Europa, Erasmus + AuslandssemesterBild von https://500px.com/ michael-gaida auf Pixabay

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Auslandssemester
WiSe und/oder SoSe
des folgenden Studienjahres
SoSe
des folgenden Studienjahres
Informationsveranstaltung Oktober -
Bewerbungszeitraum November Mai

Bewerbungsfristende

01. Dezember 01. Juni
Benachrichtigung (vgl. "Überblick zum Auswahlprozess" unten) Januar/Februar Juli
Plätze alle Restliche Plätze
des folgenden SoSe

Die Bewerbungsphase für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ wird im Oktober durch eine Informationsveranstaltung des Wiwi-International Relations Office eingeleitet. Die Veranstaltung wird u.a. auf unserer Startseite unter News angekündigt.

Zur Vorbereitung bitten wir Sie, in jedem Fall die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen intensiv durchzulesen und auch die wöchentliche Informationsveranstaltung des International Students Office (IStO) zu besuchen. Erfahrungsberichte von Rückkehrern sind über die Seiten des IStO einzusehen.

Sie haben dann bis zum 01.12. Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen online beim Wiwi-International Relations Office einzureichen (siehe unten). Zu diesem Termin können Sie sich auf alle Plätze unseres Erasmus+ Netzwerkes für das kommende Studienjahr bewerben - egal, ob Sie ein ganzes Studienjahr im Ausland verbringen möchten (also WiSe und SoSe) oder nur ein Semester (WiSe oder SoSe).

Zum 01.06. können Sie sich auf übrig gebliebene und gesplittete Plätze des darauffolgenden Sommersemesters bewerben. Diese Plätze werden auf unserer Startseite unter News bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass Mobilitätsstipendien für KandidatInnen der Bewerbungsrunde im Sommer leider nicht vergeben werden können. Als Zero-Grant-Student erhalten Sie dennoch alle übrigen Vergünstigungen des Programms (z.B. Studiengebührenerlass, erleichterte Bewerbung…). Mehr Informationen auf den Seiten des IStO.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt eine Auswahl anhand der eingereichten Unterlagen durch die Fakultätskommission „Internationaler Studierendenaustausch“. Die Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Professorenschaft, des akademischen Mittelbaus und der Studierenden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten aufgrund ihrer Bewerbungsunterlagen eine Zu-oder Absage bzw. werden in eine Nachrückerliste aufgenommen.

Studierende des KIT, die...

  • ihre Prüfungen an der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ablegen,
  • im Semester vor dem geplanten Auslandsstudium Studierendenstatus haben,
  • über genügend Kenntnisse der Unterrichtssprache der jeweiligen Hochschule bzw. des Landes verfügen,
  • [für Bachelorstudierende:] zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits mindestens 40 ECTS Leistungspunkte nachweisen können sowie vor Beginn des Auslandsstudiums das Kernprogramm erfolgreich abgeschlossen haben

Studierende können auch mehrmals an der Erasmus+ Studierendenmobilität teilnehmen, beispielsweise einmal im Bachelor- und einmal im Masterstudium.

Die Bewerbung erfolgt seit Sommersemester 2015 ausschließlich elektronisch über das Portal der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften unter der Rubrik "International Relations". Es sind keine Bewerbungen in Papierform einzureichen. Die Freischaltung zur Bewerbung erfolgt immer spätestens 1 Woche vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Wir empfehlen Ihnen, mit der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen frühzeitig im Voraus zu beginnen.

Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind in folgender Reihenfolge in einer zusammenhängenden PDF-Datei (maximal 10 MB) vorzubereiten:

  • Anschreiben auf Deutsch (Umfang insgesamt maximal 400 Wörter) mit der Beantwortung folgender Leitfragen im Hinblick auf Ihren Erstwunsch*:
    1) Was ist Ihre Motivation für ein Auslandsstudium über Erasmus+?
    2) Warum fällt Ihre Entscheidung auf dieses Land/diesen Ort?
    3) Wie wird das Vorhaben an der gewählten Hochschule im Ausland zu Ihrer akademischen Laufbahn beitragen und warum sollten gerade Sie an diese Hochschule entsandt werden?
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte tabellarische Beschreibung des weiteren Studienvorhabens in Karlsruhe und im Ausland (mit Auflistung der einzelnen Veranstaltungen vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Abschluss des Studiums), für jede gewünschte Partnerhochschule in einer separaten Tabelle (mindestens für Wünsche 1-3 einzureichen; bei weiteren Wünschen optional)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung mit Noten (z.B. Abiturzeugnis)
  • Aktueller Notenspiegel (nicht älter als 2 Wochen vor Bewerbungsdeadline!), UND (falls zutreffend) Notenspiegel Erststudium
    (Achtung: es muss sich immer um den offiziellen, verifizierbaren Notenauszug handeln; ein Ausdruck Ihres Studienablaufplans ist nicht ausreichend)
  • ggf. Zeugnisse vorheriger Abschlüsse (inkl. Notenauszügen; obligatorisch für Masterstudierende)
  • Zeugniskopien und sonstige Bescheinigungen, z.B. über praktische Tätigkeiten, ehrenamtliches Engagement während des Studiums (bitte in der Reihenfolge der entsprechenden Nennung im Lebenslauf; nur Nachgewiesenes kann berücksichtigt werden)
    Bitte beachten:
    • Arbeitsverträge oder sonstige im Voraus ausgestellte Bestätigungen gelten NICHT als Nachweis für absolvierte Tätigkeiten
    • Arbeitszeitangaben sind für die Beurteilung des Umfangs Ihrer Tätigkeiten relevant
  • Mentorship: wenn Sie an einem der folgenden Programme teilgenommen haben, weisen Sie dies bitte in Ihren Unterlagen nach (ein Screenshot aus einer Bestätigungsmail der Organisatoren wäre in diesem Fall ausreichend) und schildern Sie in einem kurzen Abschnitt (ca. 100 Wörter) in einem separaten Dokument, wie Sie Ihren Buddy unterstützt haben (bzw. aktuell unterstützen):
  • Zusätzlich reichen Sie in einer separaten PDF-Datei Ihre Sprachnachweise* ein (beachten Sie unbedingt die nachfolgenden "Hinweise zum Sprachnachweis")

*Hinweis: da vielen Bewerbern aufgrund hoher Bewerberzahlen nicht ihr Erstwunsch zugewiesen werden kann (Richtwert Bewerberauswahl Februar 2016: ca. 55% aller Bewerber erhielten nicht ihren Erstwunsch), können Sie über das Online-Bewerbungsformular im Wiwi-Portal zudem beliebig viele weitere Zielwünsche angeben. Für diese sind in jedem Fall ebenfalls die erforderlichen Sprachnachweise einzureichen, sofern sie nicht durch Erstwunsch abgedeckt sind. Jedoch ist für die weiteren Zielwünsche kein gesondertes Anschreiben notwendig (die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Erstwunsches).

Wichtig: Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Belegen Sie in Ihrer Bewerbung, welche Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Für jeden angegebenen Zielwunsch ist für alle Sprachen, die auf unserer Seite Erasmus+ Partnerhochschulen als "Erforderliche Sprachnachweise" aufgeführt sind, ein Nachweis einzureichen. Hierbei muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht das dort angegebene Niveau erreicht sein. Das erforderliche Niveau muss jedoch zum Zeitpunkt der (nach Zusage durch die Fakultät) erforderlichen Bewerbung an der Partnerhochschule, bzw. spätestens bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes erreicht werden. Belegen Sie also in Ihrer Bewerbung an der Fakultät zunächst Ihren aktuell nachgewiesenen Kenntnisstand für jede nachzuweisende Sprache. Je höher dieser ist, desto besser liegen Ihre Chancen, für Ihre Wunschhochschule zugelassen zu werden. Nur in der Bewerbung nachgewiesene Kenntnisse können berücksichtigt werden. Ohne gültige Sprachnachweise (vgl. unten) ist Ihre Bewerbung unvollständig und wird nicht berücksichtigt.

Sollten Ihre Kenntnisse noch nicht das Niveau erreicht haben, das vor Beginn des Auslandsstudiums vorliegen muss, erläutern Sie zudem, wodurch und wann das entsprechende Sprachniveau erreicht sein wird. Kenntnisse der Landessprache erhöhen Ihre Chancen.

Es muss aus dem Nachweis unbedingt hervorgehen, über welches Sprachniveau Sie verfügen. Reine Teilnahmescheine/Bestätigungen über aktuell belegte/noch nicht abgeschlossene Sprachkurse reichen nicht aus; die erfolgreiche Absolvierung muss bestätigt werden.

Für die Bewerbung an der Fakultät werden ausschließlich folgende Nachweise akzeptiert:

  • Benotete Scheine des Sprachenzentrums (Aufführung des bestandenen Sprachkurses im Notenauszug mit Angabe zum GER-Niveau kann auch gewertet werden; in diesem Fall bitte im Notenauszug farbig markieren und in den Unterlagen klar darauf hinweisen)
  • DAAD-Sprachzeugnisse des Sprachenzentrums oder von anderen Stellen
  • Schulleistungen aus dem Fremdsprachenunterricht an einem deutschen Gymnasium. Eine Übersicht zur GER-Einstufung der Leistungen im fakultätsinternen Auswahlverfahren finden Sie hier. Wichtig: Diese Einstufung dient ausschließlich Ihrer Bewerbung auf einen Auslandsaufenthalt über die KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und kann nicht anderweitig verwendet werden.
  • Offizielle Zertifikate mit Angabe des erreichten Sprachniveaus gemäß Gemeinsamem europäischen Referenzrahmen (GER) (ggf. von Sprachschulen, Cambridge-Zertifikate)
  • Bilinguales Abitur
  • Toefl-Testergebnisse
  • Offizielle Gutachten mit GER-Einstufung von Sprachlehrern (Centre Culturel Francais, Sprachenzentrum, private Sprachschulen, etc.)
  • Nachweis über mindestens sechsmonatigen Arbeitsaufenthalt (auch Freiwilligendienst, o.ä.) im Ausland, sofern aus dem Nachweis klar und eindeutig hervorgeht, welche Sprache vorwiegend eingesetzt wurde
    (offizielle Bescheinigung erforderlich; Kopie von Flugtickets, Reisepass o.ä. wird nicht berücksichtigt)
  • Nachweis über mindestens sechsmonatigen Schul- oder Universitätsbesuch im Ausland (ausgenommen: deutsche Schule, o.Ä.), sofern die Unterrichtssprache aus dem Nachweis klar hervorgeht
    (offizielle Bescheinigung erforderlich; Kopie von Flugtickets, Reisepass o.ä. wird nicht berücksichtigt)

Im Zweifel legen Sie frühzeitig eine Sprachprüfung im Sprachenzentrum ab. Sie können auch bei privaten Sprachschulen einen Test ablegen.

Alle oben genannten Sprachnachweise behalten für die Bewerbung an der Fakultät unbegrenzt ihre Gültigkeit.

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren Sprachnachweis. Das Sprachenzentrum besitzt erfahrungsgemäß nicht genug Kapazitäten, um für alle Bewerber kurz vor Bewerbungsschluss eine Sprachprüfung zu ermöglichen. Die Prüfungen werden beim Sprachenzentrum auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.

Bitte beachten Sie: die hier genannte Auswahl an akzeptierten Sprachnachweisen dient ausschließlich Ihrer Bewerbung an der Fakultät, um Ihnen das Zusammenstellen Ihrer ersten Bewerbungsunterlagen zu erleichtern. Einige Partnerhochschulen fordern jedoch bestimmte Sprachtests oder aber Bescheinigungen des KIT-Sprachenzentrums, die durch die hier genannten, alternativen Nachweise nicht ersetzt werden können. Die KIT-Fakultät kann Ihnen auch nach einer Zusage keine Sprachkenntnisse bescheinigen; informieren Sie sich also unbedingt frühzeitig auf den Internetseiten der jeweiligen Partnerhochschule darüber, welche Anforderungen dort aktuell für Erasmus+ Studienbewerber gelten!

 Erasmus+ Auswahl

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