Bewerbung und Zulassung
Masterstudiengang Informationswirtschaft
Informationsmöglichkeiten | |
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Allgemeine Beratung und Information | Zentrum für Information und Beratung (zib) |
Formalien der Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation | Seiten des Studierendenservice |
Auswahlprozess, Auswahlsatzung, Anerkennung von außercurricularen/sonstigen Leistungen | Studienprogrammkoordination der KIT-Fakultät |
Bewerbungen höheres Fachsemester | Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät |
Antworten auf folgende Fragen finden Sie in der Auswahlsatzung:
- Wie funktioniert das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?
- Bis wann muss ich mich bewerben?
- Welche Unterlagen/Nachweise sind für meine Bewerbung zum Masterstudiengang notwendig?
- Wie müssen die erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen werden?
- Ist mein Abschluss für den Masterstudiengang geeignet?
- Können für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen fehlende ECTS-Punkte nachgeholt werden?
- Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, wenn ich noch nicht alle Prüfungen im Bachelor abgeschlossen haben sollte?
- Für was werden Punkte vergeben?
Weitere Fragen und Antworten
Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, auch wenn ich meinen Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen habe?
Ja, dies ist möglich.
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt?
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, d.h. wenn es mehr Bewerber/-innen gibt, als Studienplätze vorhanden sind, wird unter den Bewerbern/-innen eine Auswahl getroffen.
Gibt es eine Möglichkeit, vorab eine Einschätzung zu erhalten, ob ich die Zugangsvoraussetzungen erfülle?
Nein, vorab können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Bewerbungsschluss von der Auswahlkommission geprüft und beurteilt.
Werden die Leistungen aus dem Fachbereich Operations Research im Fachbereich Mathematik und Statistik angerechnet?
Nein, Operations Research wird nicht zum Fachbereich Mathematik und Statistik gezählt.
Was zählt zu den wissenschaftlichen und/oder beruflichen Leistungen sowie zu den außercurricularen Leistungen und Qualifikationen?
Hierunter können z.B. Berufsausbildung und/oder Berufsausübung in einem einschlägigen Bereich, soziale Tätigkeiten und ehrenamtliches Engagement sowie Preise und Auszeichnungen und Studienaufenthalte im Ausland zählen.
Welche Angaben sind für die Bescheinigung außercurricularer / sonstiger Leistungen erforderlich?
Welche Angaben für die Bescheinigung der außercurricularen / sonstigen Leistungen notwendig sind, können Sie in der Musterbescheinigung einsehen.
Ich habe in meinem bisherigen Studiengang den Prüfungsanspruch verloren. Kann ich trotzdem für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden?
Wer in den hier aufgezählten Studiengängen die Zulassung zum Studium und/oder den Prüfungsanspruch verloren hat, wird nicht zu den entsprechenden Studiengängen der Fakultät zugelassen. Die Liste ist nicht abschließend. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs Informationswirtschaft:
- Betriebswirtschaftslehre
- Informatik
- Informationswirtschaft
- Technische Volkswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen