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Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Schlossbezirk 12
76131 Karlsruhe
Tel:  +49 (0)721 608-42147
Fax:  +49 (0)721 608-43936
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Fakultätsbroschüre (8MB)

Promotion

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften verleiht den akademischen Grad Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer.pol). Erfolgreiche Doktoranden haben über die Promotion und die abschließende Dissertation bewiesen, dass sie zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit und zur klaren Darstellung der Forschungsergebnisse ihres wirtschaftswissenschaftlichen Themas fähig sind.

Voraussetzung zur Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines universitären wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengangs oder ein als gleichwertig anerkannter Studienabschluss. Ebenso können sich besonders qualifizierte Absolventen von Fachhochschulen und Berufsakademien für eine Promotion bewerben. Allerdings ist in diesem Falle ein verpflichtendes Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen.

Promotionsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich in allen Lehr- und Forschungsgebieten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Im Vorfeld der Promotion sollte sich ein Professor oder ein Hochschul- bzw. Privatdozent der Fakultät zur Betreuung der Dissertation bereit erklären. Anfragen können an die einzelnen Institute gerichtet werden.

 

Der Antrag zur Annahme als Doktorand kann schriftlich bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften eingereicht werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion erfüllt sind. Eine Einschreibung zum Zwecke der Promotion ist am Karlsruher Institut für Technologie grundsätzlich nicht erforderlich, unter bestimmten Voraussetzungen aber möglich.

 

Näheres zu den Voraussetzungen, zur Antragsgestaltung und zum Ablauf der Promotion kann  der geltenden Promotionsordnung entnommen werden.