Diplomarbeit an einer anderen Fakultät

Wegen des interdisziplinären Charakters der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre können auch Diplomarbeitsthemen, die von Instituten anderer Fakultäten der Universität Karlsruhe (TH) angeboten werden, für Diplomanden dieser Studiengänge von Interesse sein.

Die Diplom-Prüfungsordnungen (DPO) räumen diese Möglichkeit ausdrücklich ein, setzen aber die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss voraus.

Vor diesem Hintergrund gilt es Folgendes zu beachten:

  • Die Anfertigung einer Diplomarbeit an einer anderen Fakultät der Universität Karlsruhe (TH) ist grundsätzlich über den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu beantragen.
  • Zumindest die Zweitbetreuung muss durch einen dafür berechtigten Vertreter der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vorgenommen werden.
Antrag

Adressat: Prüfungsausschussvorsitzender der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Abgabe: Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 
Bearbeitungszeit: 4 Werktage.

 

Sonderfälle

Für einige Fakultäten bzw. Institute gelten abweichende Regelungen.

  1. Diplomarbeit an der Fakultät für Informatik: Das Thema muss mit dem AIFB vorab abgestimmt werden. Bei Zustimmung durch das AIFB liegt die Erstbetreuung grundsätzlich immer beim AIFB. Die Diplomarbeit muss nicht mehr vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
  2. Genehmigungsfreie Erstbetreuung, keine Zweitbetreuungspflicht innerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: Bei einigen Instituten außerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften entfällt die Genehmigungspflicht zur Betreuung der Diplomarbeit. Auch gibt es hier nicht das Prinzip, dass zumindest die Zweitbetreuung innerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften liegen muss. Namentlich gilt dies für:
    • wbk (Prof. Fleischer, Prof. Schmidt),
    • IFL (Prof. Arnold),
    • Rechtsinstitute (Prof. Dreier, Prof. Sester),
    • Alle Institute, die im Rahmen des studienplanmäßigen Informatik-Gebietes „Anwendungen der Informatik auf die Ingenieurwissenschaften“ Lehre anbieten.

In allen oben genannten Sonderfällen gilt aber auch, dass das Antragsformular auf Zulassung zur Abschlussarbeit im Prüfungssekretariat der Fakultät vorgelegt werden muss.