Der hier wiedergegebene Text der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen beruht auf der gültigen Fassung der Prüfungsordnung vom 15. November 2001. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der nichtamtlichen Lesefassung gegeben. Maßgebend ist allein der Text der amtlichen, gedruckten Bekanntmachung vom 15. November 2001 in der jeweils gültigen Fassung.
Auf den Seiten der Universitätsverwaltung finden Sie die Amtlichen Bekanntmachungen und die Diplomprüfungsordnung sowie die Berichtigungen und Änderungssatzungen als pdf-Datei, die in dieser Lesefassung berücksichtigt sind.
I. Allgemeine Bestimmungen
- §§ 1-3 Zweck der Prüfung, Diplomgrad, Aufbau, Dauer und Umfang des Studiums
- § 4 Prüfungsausschuss
- § 5 Prüfer und Beisitzer
- § 6 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
- § 7 Versäumnis, Mutterschutz, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 8 Anmeldung und Zulassung zu den Prüfungen
- § 9 Durchführung der Prüfungen
- § 10 Wiederholung von Prüfungen
- § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Fachnoten und der Gesamtnote
II. Diplom-Vorprüfung
- § 12 Ziel und Umfang der Diplom-Vorprüfung
- §§ 13, 14 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Diplom-Vorprüfung, Vordiplomzeugnis
III. Diplomprüfung
- § 15 Ziel und Umfang der Prüfung
- § 16 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung
- § 17 Diplomarbeit
- §§ 18-20 Zusatzfach, Diplomzeugnis, Diplomurkunde



