Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses. Erledigt im Auftrag des Prüfungsausschusses die meisten mit Prüfungen verbundenen administrativen Aufgaben.

Das Prüfungssekretariat ist die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses und damit zuständig für die wesentlichen administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit den Studienangeboten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Es betreut die Studierenden und Prüfer in administrativen Angelegenheiten des Prüfungswesens.
Zur individuellen Beratung der Studierenden sind feste Sprechzeiten eingerichtet. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungssekretariates an fünf Tagen die Woche persönlich, telefonisch oder via Mail zur Verfügung.
- Prüfungen
Das Prüfungssekretariat beantwortet Ihnen Ihre Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung und veröffentlicht die Prüfungstermine für die Studiengänge der Fakultät. Darüber hinaus ist es zuständig für die Prüfungsan- und -abmeldung, insofern diese nicht Online oder über die Institute erfolgt.
- Anträge an den Prüfungsausschuss
Für eine vorgezogene Hauptdiplomprüfung, zur Anerkennung von Studienleistungen, bei Anträgen auf Zweitwiederholung einer Prüfung sowie bei Fristverlängerungen müssen Anträge an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Ein Antrag an den Prüfungsausschuss ist ebenso bei der Genehmigung außerplanmäßiger Ingenieurmodule notwendig. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Download-Bereich.
- Studienfachberatung für Studierende
Fragen zu Ihrer Studien- und Prüfungsordnung, zu Ihrem Studienverlauf und zu Ihren Studien- und Prüfungsleistungen beantwortet Ihnen das Prüfungssekretariat. Zur persönlichen Studienfachberatung auch bei Fristverlängerungen und Zweitwiederholungsanträgen sind an zwei Tagen die Woche feste Beratungstermine eingerichtet. Ansonsten stehen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungssekretariates auch telefonisch oder via Mail zur Verfügung.
- Bescheinigungen
Das Prüfungssekretariat stellt Ihnen Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Studienfachberatung aus. Die Bescheinigungen für Ihren BAFöG-Antrag (nach § 48) und für die Beantragung eines Urlaubssemesters (bei Praktika und Auslandssemestern) leitet das Prüfungssekretariat an die zuständigen Stellen weiter.
- Praktikum und Abschlussarbeiten
Bei der Beratung und Anerkennung Ihres studienplanmäßigen Praktikums wenden Sie sich an das Prüfungssekretariat. Die Anmeldung zu Ihrer Bachelor-, Master oder Diplomarbeit erfolgt ebenfalls über das Prüfungssekretariat.
- ERASMUS-Studierende (INCOMER)
Das Prüfungssekretariat lässt ausländische ERASMUS-Studierende zu den Prüfungen Ihres Learning-Agreements zu und koordiniert die Versendung der Transcript-Versand an die Heimat-Hochschule.
Alle wichtigen Formulare und Anträge, die das Prüfungswesen betreffen, finden Sie im Download-Bereich der Fakultät.