Anmeldung der Abschlussarbeit

(Achtung: Gilt nur für SPO vor 2015)

Für die Anmeldung der Abschlussarbeit (Bachelor-, Masterarbeit) sind einige administrative Schritte erforderlich, die von der Anmeldung der übrigen Prüfungsleistungen abweichen.

Es ist mindestens ein Betreuer zu suchen und ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit zu stellen. Es muss eine Zulassung im Studienbüro abgeholt und diese beim betreuenden Institut abgegeben werden.

Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Formular)

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit wird über die Vorlage des ausgefüllten Formulars beim Prüfungsausschuss gestellt. Über das Formular wird auch das voraussichtliche Anmeldedatum der Abschlussarbeit angegeben, wie es mit dem betreuenden Prüfer vereinbart wurde.

Betreuung der Abschlussarbeit

Der Antrag ist vom Studenten und den Betreuern der Abschlussarbeit gegenzuzeichnen. Durch die Unterschriften wird das Betreuungsverhältnis begründet. Mindestens ein Betreuer der Abschlussarbeit muss ein in der Lehre tätiger (Junior-)Professor (Hochschullehrer) des KIT sein. Ein eventueller Zweitbetreuer (Zweitprüfer, Korreferent) muss Prüfer an einer Fakultät des KIT sein.

Wenn die Erstbetreuung der Arbeit außerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften liegt, ist ein Zweitbetreuer aus der WiWi-Fakultät obligatorisch*). Für den Studiengang Informationswirtschaft ist ein Zweitbetreuer dann notwendig, wenn die Arbeit außerhalb der beiden Fakultäten für Informatik und Wirtschaftswissenschaften angefertigt wird. Das Korreferat muss in diesen Fällen durch einen Prüfer der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (oder der Fakultät für Informatik im Studiengang Informationswirtschaft) übernommen werden.

 

Zulassungsantrag

Wenn es nach Suche eines Themas und eines betreuenden Instituts zur Übereinkunft zwischen Studierendem und Institut gekommen ist, ist der nächste administrative Schritt, der Antrag auf Zulassung.

Für den Antrag auf Zulassung steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Das Formular ist in den vorgesehenen Feldern online auszufüllen, auszudrucken und - zs. mit den übrigen antragsrelevanten Unterlagen - unterschrieben den Prüfern zur Gegenzeichnung vorzulegen.

Danach kann der Antrag entweder intern an das Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften weitergeleitet werden oder aber der Student gibt den Antrag mit Unterlagen dort persönlich ab (ebenso möglich: Zusendung per Post/ Einwurf in den PS-Briefkasten).

Von dort wird der Antrag direkt an SLE/Studierendenservice weitergeleitet. SLE/StudServ nimmt einen Buchungsvermerk vor, der in der online-Notenübersicht vom Studenten überprüft werden kann ("Zulassungsantrag - BE"). Ab jetzt kann die Zulassung (in Form eines Scheines) direkt bei SLE/StudServ abgeholt werden.

Der Zulassungsschein aus dem Studienbüro (vgl. a. Link unten) wird dann zum vereinbarten Zeitpunkt (offizieller Anmeldetermin) beim prüfenden Institut abgegeben.

Bearbeitungszeit im PS-WiWi: max. 4 Wochen;
Ausgabe: keine bzw. interner Versand an SLE/StudServ
Benachrichtigungstrong: nur bei Klärungsbedarf

Zulassungsschein Abschlussarbeit (Online-Formular)

Zulassungsvoraussetzungen

Die Abschlussarbeit ist nicht notwendigerweise die letzte Prüfungsleistung im Studium - auch wenn das für den Regelfall empfehlenswert ist. Aus prüfungsrechtlicher Sicht kann das Studium auch mit einer anderen Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Allerdings ist bei der Planung unbedingt darauf zu achten, dass alle Nicht-Prüfungsleistungen (Praktikum, SQ-Kurse, Studienleistungen ...) vor der letzen Prüfungsleistung nachgewiesen wurden. Achtung: Einige Prüfungsordnungen schreiben auch vor, dass alle Pflichtseminare vor Zulassung zur Abschlussarbeit nachgewiesen sein müssen. Es gilt immer: Ein Studiengang darf nur mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Weitere Unterlagen

Wenn mit Einreichen des Zulassungsantrags zur Abschlussarbeit noch nicht alle übrigen zum Abschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen verbucht sind, sind dem Antrag auf Zulassung ein aktueller Notenauszug und ein Prüfungszeitplan beizulegen. Im Prüfungszeitplan wird die gesamte, noch nicht auf dem Notenauszug verbuchte, zum Abschluss ausstehende Leistung auf das aktuelle und die geplanten Semester bis zum Abschluss zugeordnet.

Muster Prüfungszeitplan:

W/S-Semester 1:
- Prüfung 1 - [LP-Angabe] - (Modul A),
- Prüfung 2 - [LP-Angabe] - (Modul B)…
W/S-Semester 2:
- Prüfung 1 - [LP-Angabe] - (Modul B),
- Seminar 1 (Seminarmodul),…

Diese Angaben dienen lediglich zum Überblick und begründen bei nicht vollständigen Angaben keinen Anspruch seitens des Studierenden auf Vollständigkeit der Abschlussprüfung. (Akzeptiert werden auch Angaben wie: "Schon nachgewiesen aber noch nicht dokumentiert.")

Bearbeitungszeit

  1. Bachelorarbeit
    Für die Bachelorarbeit ist nach den Wilng und TVWL SPO vor 2015 grundsätzlich eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten vorgesehen. (Regelungen für eine längere Bearbeitungszeit vgl.a. hier: Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit bei parallel laufenden weiteren Studienleistungen
  2. Masterarbeit
    Für alle WiWi Masterarbeiten gilt eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten ab offiziellem Anmeldetermin (mit dem Prüfer zu vereinbaren).

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Liegen triftige Gründe vor, kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss* die Bearbeitungszeit verlängert werden. Es gelten die nach der jeweiligen SPO gültigen Maximalzeiten (zw. 1 und 3 Monaten).

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*: Der Antrag wird in Briefform, ansonsten formlos beim prüfenden Inst eingereicht unter Angabe der student. Eckdaten, dem ursprünglichen Abgabedatum und dem beantragten Datum und danach mit dem Zustimmungsvermerk des Prüfers intern an das PS-WiWi weitergeleitet. Der Bescheid geht per Post zu an die im Antrag angegebene Adresse (sowie in Mehrfertigung an das prüfende Inst.).