Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieure

Nicht amtliche Lesefassung

§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Fachnoten und der Gesamtnote

(1) Das Ergebnis einer Erfolgskontrolle wird von den jeweiligen Prüfern in Form einer Note festgesetzt.

Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit den zuständigen Prüfern die erzielte Fachnote um einen Wert bis 0,4 in der Diplom-Vorprüfung und bis 1,0 in der Diplomprüfung verbessern, wenn die Abweichung auf Grund von erbrachten Studienleistungen (z.B. Studienarbeit, Seminarleistungen) den Leistungsstand des Prüflings besser kennzeichnet und die Prüfung ohnehin bestanden ist.

(2) Für die Bewertung des Ergebnisses einer Erfolgskontrolle sind folgende Noten zu verwenden:

1 = sehr gut (very good) = hervorragende Leistung
2 = gut (good) = eine Leistung, die erheblich über den
durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 = befriedigend (satisfactory) = eine Leistung, die durchschnittlichen
Anforderungen entspricht
4 = ausreichend (sufficient) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel
noch den Anforderungen genügt
5 = nicht ausreichend (failed) = eine Leistung, die wegen erheblicher
Mängel nicht den Anforderungen genügt

Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

(3) Zusätzlich zu den Noten nach Absatz 2 werden ECTS-Noten entsprechend der folgenden Skala vergeben:

ECTS-Note Quote* Definition
A 10 gehört zu den besten 10 % der Studierenden, die die Erfolgskontrolle
bestanden haben
B 25 gehört zu den nächsten 25 % der Studierenden, die die Erfolgskontrolle
bestanden haben
C 30

gehört zu den nächsten 30 % der Studierenden, die die Erfolgskontrolle
bestanden haben

D 25 gehört zu den nächsten 25 % der Studierenden, die die Erfolgskontrolle
bestanden haben
E 10 gehört zu den letzten 10 % der Studierenden, die die Erfolgskontrolle
bestanden haben
FX  

nicht bestanden (failed) – es sind Verbesserungen erforderlich,
bevor die Leistungen anerkannt werden

F  

nicht bestanden (failed) – es sind erhebliche Verbesserungen
erforderlich

* Prozentsatz der erfolgreichen Studenten, die diese Note in der Regel erhalten

(4) Eine Erfolgskontrolle ist bestanden, wenn die Note mindestens "ausreichend" (4,0) ist.

(5) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die für das Prüfungsfach erforderliche Anzahl von Leistungspunkten nachgewiesen wird.
Eine Fachprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn mindestens ein Modul des Faches endgültig nicht bestanden ist.
Innerhalb der Regelstudienzeit einschließlich der Urlaubssemester nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UG, für das Studium an einer ausländischen Hochschule (Regelprüfungszeitzeit) können in einem Fach auch mehr Leistungspunkte erworben werden, als für das Bestehen der Fachprüfung erforderlich sind. Bei der Festlegung der Fachnote werden Module nicht berücksichtigt, wenn die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten ohne sie erreicht wird und ihre Berücksichtigung die Fachnote verschlechtern würde.

(6) Die Noten der Module eines Prüfungsfaches gehen in die Fachnote mit einem Gewicht proportional zu den ausgewiesenen Leistungspunkten ein.

(7) Die Fachnote lautet:

bei einem Durchschnitt bis 1.5 = sehr gut
bei einem Durchschnitt über 1.5 bis 2.5 = gut
bei einem Durchschnitt über 2.5 bis 3.5 = befriedigend
bei einem Durchschnitt über 3.5 bis 4.0 =

ausreichend

bei einem Durchschnitt über 4.0 =

nicht ausreichend

(8) Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachprüfungen nach § 12 Abs. 2 bestanden sind. Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten nach Absatz 2 bzw. aus den ungerundeten gewichteten Mittelwerten nach Absatz 6.

(9) Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachnoten nach § 15 Abs. 3 und die Bewertung der Diplomarbeit mindestens "ausreichend" (bis 4,0) sind.

(10) Die Gesamtnote einer bestandenen Diplomprüfung errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Fachnoten und der Bewertung der Diplomarbeit. Dabei gehen die Diplomarbeit mit dem Gewicht 2 und die Prüfungsfächer jeweils mit dem Gewicht 1 ein. Ist das rechnerische Ergebnis der Gesamtnote 1,25 oder besser, wird das Gesamturteil "mit Auszeichnung" erteilt.

(11) Bei der Bildung der Fachnoten und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung lautet:

bei einem Durchschnitt bis 1.5 = sehr gut
bei einem Durchschnitt über 1.5 bis 2.5 = gut
bei einem Durchschnitt über 2.5 bis 3.5 = befriedigend
bei einem Durchschnitt über 3.5 bis 4.0 =

ausreichend

(12) Die Fachnoten und die Gesamtnote werden in Zeugnissen auch zusätzlich als ECTS-Note entsprechend Absatz 3 ausgewiesen.

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