Studienabschluss mit letzter Prüfung und zurückgemeldet

Die SPO der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor und Masterstudiengänge am KIT sehen keine Abschlussprüfung vor. Stattdessen sind alle Prüfungen vom ersten Semester an abschlussrelevant.

Zudem ist in den SPO geregelt, dass das Studium nur mit einer Prüfung (nach SPO-Definition) beendet werden darf. Als Abschlussdatum gilt das Datum der letzen Prüfung. Auch die Abschlussarbeit (Bachelor- und Masterarbeit) gilt als Prüfung. Hier ist zu beachten, dass als Prüfungsdatum der letzte nachgewiesene Teil der Erfolgskontrolle herangezogen wird. Gehört dazu eine Präsentation und liegt diese nach Abgabe der Abschlussarbeit, ist das Präsentationsdatum das Prüfungsdatum.   

Der Studienabschluss wird üblicherweise über den Nachweis der Abschlussarbeit geplant. Das muss aber nicht so sein. Grundsätzlich kann der Studienabschluss mit einer beliebigen Prüfungsleistung erfolgen, sofern das im Einzelfall von curricularen Vorgaben oder Modulprüfungsbedingungen nicht eingeschränkt wird.

Nach SPO nicht zulässig ist ein Studienabschluss mit einer Studienleisung. Wenn gegen diese Vorgabe verstoßen wird, wird idR. die letzte bestandene Prüfungsleistung als Zusatzleistung ausgebucht (gilt nicht für Abschlussarbeit od Seminararleistungen). Auf diese Weise wird der Studienabschluss mit einer Prüfung gewährleistet.

Studienabschluss nur mit Rückmeldung ins Abschlusssemester
Ab dem WS 2022/23 entfällt der erweiterte Prüfungszeitraum. Ab da gelten für die Zuordnung von erbrachten Leistungen die üblichen Semestertermine. Kann zB eine Abschlussarbeit nicht innerhalb des Semesters absolviert werden, in dem sie angemeldet wurde, muss für den ordentlichen Abschluss eine Rückmeldung ins nächste Semester erfolgen.