Ankündigungsdatum: 22.07.2019
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StudiengängeAlle WiWi-Stg. ab SPO 2015
Fach/Modul/LVAbschlussarbeit (BA/MA)

Vorgehen zur Zulassung und Anmeldung einer Abschlussarbeit / Bearbeitungszeit / Abgabe

  1. Nach Themensuche und Betreuungszusage: Wenn ein Institut zusagt, ein vereinbartes Thema für eine Abschlussarbeit zu betreuen, liegt der erste offizielle Schritt beim betreuenden Institut. Dieses legt im Campus System beim Kandidaten im Modul [Abschlussarbeit] eine Prüfung an und trägt dabei das Thema ein. Ebenso werden Prüfer und Korreferent benannt.

    Rahmenbedingungen: Jede Abschlussarbeit muss von zwei KIT-Prüfern betreut werden. Einer davon muss Professor sein. KIT-Prüfer sind alle Professoren und Privatdozenten, die hauptamtlich am KIT tätig sind. Darüber hinaus gibt es noch KIT-Prüfer, meist promovierte KIT-Mitarbeiter an den ING-Instituten, denen die Prüfungsbefugnis vom Präsidium verliehen wurde. (Bei einem Abschlussprojekt mit Erstprüfer an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wird der Erstprüfer im Regelfall auch einen Korreferenten vorschlagen.)


    Wenn der Erstprüfer von einer KIT-Fakultät für Ingenieurwissenschaften ist, kommt der Korreferent zwingend aus der KIT- Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Ausnahme: die ING-MACH-Institute wbk und IFL. Bei einer Erstbetreuung durch eines der beiden Institute kann das Korreferat auch durch einen weiteren ING-Prüfer besetzt werden. Ebenso können diese beiden Institute das Korreferat bei einer Erstbetreuung durch ein anderes ING-Institute übernehmen.


    Wenn eine Prüfer-Kombination in diesem Sinne gefunden wurde, ist auch bei Erstbetreuung durch einen KIT-ING-Prüfenden kein weiterer, gesonderter Antrag erforderlich.


    Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des Kandidaten sicherzustellen, dass Erstprüfer und Korreferat nach diesen Kriterien besetzt werden.


  2. Der Studierende erhält daraufhin eine E-Mail vom System, mit der Aufforderung innerhalb einer benannten Frist die Anmeldung zur Abschlussarbeit vorzunehmen. Das Vorgehen ist wie bei anderen Prüfungen auch. Die Anmeldung ist formal ein Anmeldeversuch (bzw. ein Antrag auf Zulassung). Das System überprüft mit Absenden des Anmeldewunsches, ob die Zulassungsvoraussetzungen nach zutreffender SPO und Modulhandbuch erfüllt sind.
  3. Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, kommt eine entsprechende Fehlermeldung vom System. Die SPO sieht jedoch in einem solchen Fall vor, dass der Prüfungsausschuss auf Antrag über eine Zulassung zur Abschlussarbeit entscheiden kann. Hierzu bieten wir das verlinkte Formular an.

    Wichtig: Auch wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, ist es unerlässlich, dass vor Antragstellung die unter Punkt 2 aufgeführten Schritte im System durchgeführt wurden (Anlegen der Prüfung durch den Prüfer). Auch muss der vom System per Mail angeforderte Anmeldeversuch zuvor fristgerecht unternommen worden sein.


    Mit Genehmigung bzw. Zulassung (max. 14 Tage Bearbeitungszeit) wird die Anmeldung intern vorgenommen (max. 8 Tage Bearbeitungszeit). Das System informiert den Studierenden per Mail. (Die darin evtl noch enthaltene Info, dass die Anmeldung von Studierendenseite bestätigt werden muss, ist verkehrt und wird demnächst korrigiert.) Der Erstprüfer wird persönlich informiert.

  4. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder wird ein Antrag nach Punkt 4 genehmigt, wird dem Studierenden als Status „Beantragt“ angezeigt. Der Prüfer erhält vom System eine Information, dass nun das vereinbarte Vergabedatum (Anmeldedatum) eingetragen werden kann. Nach Eintrag und Veröffentlichungsbestätigung durch den Prüfer wird im System die Arbeit als „angemeldet“ ausgewiesen.
  5. Nach Bearbeitung, Fertigstellung und Abgabe der Arbeit sowie der Dokumentation dieses Datums im System durch das prüfende Institut, erfolgt eine Mail-Benachrichtigung an den Studierenden, dass die Arbeit zur Korrektur und Bewertung ist.
  6. Die nächste Information wird verschickt, wenn die Prüfer die Korrektur und Bewertung abgeschlossen haben. Mit dem Hinweis, dass die Notenveröffentlichung daraufhin vom Prüfungsausschuss vorgenommen wird.
  7. Die Notenveröffentlichung im System (Note wird im Studienablaufplan sichtbar) durch den Prüfungsausschuss schließt das Verfahren ab. Hierzu erfolgt ebenso eine automatische Mail-Benachrichtigung über das System.

Sonderfall: Anerkennung einer Abschlussarbeit - Keine Anmeldung erforderlich

Abschlussarbeiten, die im Rahmen eines Zeitstudiums im Ausland absolviert werden, werden nach Vorabbesprechung mit einem hiesigen KIT-Fachprüfer (WiWi/ING) formal über den Weg der Anerkennung von Prüfungsleistungen geltend gemacht. Dh im System erfolgt dazu vorab keine Anmeldung. Wichtig: Wer eine Abschlussarbeit für einen anderen Studienabschluss absolviert oder angemeldet hat, hat keinen Anspruch auf erneute Ausgabe des Themas. In den KIT-WiWi-Studiengängen ist die Anerkennung solcher Arbeiten daher grundsätzlich ausgeschlossen.


Bearbeitungszeit und Abschluss der Arbeit

WiWi-Abschlussarbeiten haben idR. eine maximale Bearbeitungszeit von 6 Monaten, maßgeblich ist dafür die jeweilige Vorgabe in der SPO des betroffenen Studienganges.

Der Workload einer Masterarbeit ist dabei auf die vollen 6 Monate Bearbeitungszeit abgestimmt. Studienplanmäßig fallen diese auf das letzte Semester im Studium. In der Realität entwickelt sich das gerne anders. Wer aber weitere Leistungen neben der Abschlussarbeit im Semester plant, tut dies eigenverantwortlich. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit wird darüber nicht begründet. Anders bei Bachelorarbeiten. Hier ist der Workload in exklusiver Bearbeitung auf 3 Monate ausgelegt. Die Bachelorarbeit ist studienplanmäßig eine Parallelleistung zu weiteren Leistungen im Semester. Daher ist auch hier die maximale Bearbeitungszeit auf 6 Monate ausgedehnt. Jenseits der Regelstudienzeit ist es jedoch zulässig, dass ein Institut die Bearbeitungszeit entsprechend kürzer ansetzt, wenn neben der Bachelorarbeit keine oder wenig andere Leistung erbracht wird.

Verlängerung der Bearbeitungszeit/Rücktritt. Es kommt im Zuge der Bearbeitung einer Abschlussarbeit auch vor, dass die Arbeit zum festgelegten Abgabezeitpunkt nicht fertig wird. Sind die Gründe dafür nicht selbst zu vertreten, kann ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Er wird online abgeschickt, zusammen mit der hochgeladenen schriftlichen Zustimmung der/s betroffenen Erstprüfenden (oder einer/s verantwortlichen Mitarbeitenden, die/der ausdrücklich im Namen der/s Erstprüfenden handelt.) Die Bearbeitungszeit für Masterarbeiten kann so maximal um 3 Monate, die für Bachelorarbeiten maximal um 1 Monat verlängert werden. Wo diese Zeit nicht ausreicht aber triftige Gründe vorliegen, die nicht in der eigenen Verantwortung liegen, ist ein Rücktritt möglich. Die Entscheidung dazu trifft der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüflings. Wird der Antrag genehmigt, liegt ein genehmigter Rücktritt vor, wie er auch im Zuge der noch laufenden Bearbeitungszeit beantragt werden kann. Die Leistung wird nicht gewertet. Das gleiche Thema wird aber beim nächsten Versuch nicht wieder zur Bearbeitung ausgegeben.
Unbegründeter Rücktritt kurz nach Anmeldung. Die WiWi-Prüfungsordnungen (Fristen vgl.dort) sehen vor, dass in der Anfangszeit nach Anmeldung der Abschlussarbeit das Thema ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden kann. Der Rücktrittsantrag ist ebenfalls beim Prüfungsausschuss fristgerecht vorzulegen. Diese Möglichkeit kann nur einmal genutzt werden, dh. ab der nächsten Anmeldung zur Abschlussarbeit entfällt sie.

Abschluss der Arbeit bzw. Prüfung / Umfang der Prüfungsleistung
In den meisten KIT-WiWi-Studiengängen fordert die SPO lediglich eine Abschlussarbeit. Wo das so umgesetzt wird, gilt die Prüfung mit ordentlicher Abgabe der Arbeit beim erstprüfenden Institut als abgeschlossen. Abgabedatum ist in diesem Fall Prüfungsdatum. (Was über die Einhaltung der jeweiligen SPO-Vorgaben hinaus zur ordentlichen Abgabe zählt, ist Bestandteil der Projekt-Detail-Besprechung beim prüfenden Institut.)
Präsentation zur Abschlussarbeit. Teil der Prüfungsleistung kann jedoch auch noch eine Präsentation der Arbeit sein. Nur die Prüfungsordnung WiInf Bachelor sieht diese obligatorisch vor. In allen übrigen Studiengängen ist sie Bestandteil der Projektplanung. Es gibt Instiute, besonders bein den ING-Fakultäten, die eine Abschlussarbeit nur mit dem Bestandteil Präsentation betreuen. Wo das so vereinbart wurde, ist die Präsentation meist notenrelevanter Bestandteil der Prüfungsleistung. In den meisten Fällen wird die Präsentation nach Abgabe der Arbeit anberaumt. In diesem Fall wird der Tag der Präsentation, als letzter Teil der Erfolgskontrolle, zum Prüfungsdatum der Abschlussarbeit. Dieser Punkt ist besonders dann zu beachten, wenn die Prüfung nicht in ein neues Semester fallen soll.
"Mindestens bestanden"-Buchung. Wenn die Prüfungsleistung komplett abgeschlossen ist, der Korrektur- und Notenfindungsprozess aber noch im Gange, kann bei entsprechender Vorbewertung der Leistung vom Prüfenden die Arbeit im System mit „mindestens bestanden“ unter ihrem tatsächlichen Prüfungsdatum eingetragen werden. Wird dadurch der Abschluss des Studienganges im System dokumentiert, kann über die Selbstbedienungsfunktion eine Titelführungsbescheinigung erzeugt werden. Diese hat die gleiche amtliche Wertigkeit wie die Urkunde. Zusammen mit dem Notenauszug liefern diese Dokumente die gleiche Information gegenüber Dritten wie Urkunde und Zeugnis (dann freilich noch ohne Note zur Abschlussarbeit).

Abgabe der Arbeit: Am Abgabetag wird die Version der Arbeit abgegeben, an der keine Veränderungen mehr vorgenommen werden bzw. die die Grundlage für die Leistungsbewertung des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit bildet. Sie enthält die Erklärung nach der Vorgaben der jeweiligen betroffenen KIT-SPO zur Eigenständigkeit bei der Anfertigung der Arbeit. Mit Erst- und Korreferenten ist im Vorfeld die Anzahl der Exemplare zu klären, die abgegeben werden.
Achtung: Ab WS 2022/23 gibt es keinen erweiterten Prüfungszeitraum mehr. Dh. ab diesem Semester wird eine Leistung dem Semester zugeordnet, in dem sie abgeschlossen bzw. erfolgreich nachgewiesen wurde. Selbst wenn das am 1. Tag eines Semesters wäre. Das macht auch eine Rückmeldung in dieses Semester erforderlich.