Der direkte Weg zum Master

Der Master und die Voraussetzungen
Als Absolvent des Karlsruher Bachelorstudiengangs haben Sie mit Ihrem ersten Studienabschluss die richtigen Grundlagen gelegt, um sich für den Masterstudiengang zu bewerben. So lassen sich in nur vier Semestern fachliches Wissen, analytische Fähigkeiten und wissenschaftliche Kompetenz intensivieren und ausbauen. Durch die vertiefende und spezielle Auseinandersetzung mit wirtschaftswissenschaftlichen, informationstechnischen und informationsrechtlichen Problemstellungen werden komplexes Denken und innovationsorientiertes Handeln intensiv gefordert und gefördert. Flexible Module und ein individuelles Wahlprogramm gewährleisten die notwendige Freiheit in der eigenen Weiterbildung und Weiterentwicklung.
Sämtliche Zulassungs- und Auswahlkriterien finden Sie in der Satzung für das hochschuleigene Zulassungs- und Auswahlverfahren.
Leichter Übergang
Grundsätzlich haben Sie mit dem Abschluss des Karlsruher Bachelortudiengangs die fachlichen Voraussetzungen, das Masterprogramm aufzunehmen anzuschließen. Um den Übergang in den konsekutiven Masterstudiengang möglichst unproblematisch zu gestalten sind gleitende Übergange in den entsprechenden Satzungen vorgesehen.
So ist zum Beispiel eine Bewerbung vor Abschluss des Bachelorstudiums möglich. Voraussetzung für eine solche „Zulassung unter Vorbehalt“ ist, dass bis zum Bewerbungsschluss bereits alle Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Bachelorarbeit erfolgreich abgelegt wurden. In diesem Falle kann die Kopie des Abschlusszeugnisses spätestens bis zwei Monate nach Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, nachgereicht werden.
Eine weitere Möglichkeit, den Anschluss des Masterstudium zu flexibilisieren ist durch die Anerkennung von Zusatzleistungen geschaffen. So können Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs, die bereits im Bachelorstudium als Zusatzleistungen angerechnet wurden, im Master anerkannt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss nach der erfolgreichen Immatrikulation und auf Antrag des Studierenden.
Bewerbung
Für den Masterstudiengang ist die Bewerbung sowohl zum Wintersemester (Bewerbungsschluss 15. Juli) als auch zum Sommersemester (Bewerbungsschluss 15. Januar) möglich. Dabei handelt es sich um Ausschlussfristen, d.h. bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar müssen alle Unterlagen eingereicht sein.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten über das Studienbüro der Universität Karlsruhe (TH).
- Über das Online-Portal des Studienbüros der Zulassungsantrag gestellt.
- Per Post wird das ausgedruckte Online-Formular mit allen im Zulassungsantrag genannten Unterlagen an das Studienbüro geschickt:
Universität Karlsruhe (TH)
— Studienbüro —
76128 Karlsruhe
Wegen der Ausschlussfrist müssen alle Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli bzw. 15. Januar) beim Studienbüro vorliegen.
Für die Bewerbung zu den Studiengängen sind folgende Nachweise erforderlich:
- die ausgedruckte Kontrollansicht der Online-Bewerbung für den Studiengang,
- eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift des Abiturzeugnisses,
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses,
- Nachweise über außerschulische und sonstige Leistungen, eine gegebenenfalls vorhandene Berufsausbildung oder ausgeübte Berufstätigkeit,
- eine schriftliche Erklärung über eine eventuelle frühere Teilnahme an einem Auswahlverfahren der Universität Karlsruhe (TH),
- eine schriftliche Erklärung darüber, dass der Prüfungsanspruch noch nicht verloren wurde sowie
- Nachweise über die erbrachten Studienleistungen (z.B. Notenauszug, Transcript of Records).
Im Falle einer Zulassung unter Vorbehalt können Sie die amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses spätestens bis zwei Monate nach Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wurde, nachreichen.
Ausführliche Information zur Bewerbung auf den Seiten für Studieninteressierte
Alle Informationen zum Zulassungs- und Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung für das hochschuleigene Zulassungs- und Auswahlverfahren.