Integriertes Doppeldiplom mit der ENSGI Grenoble

Die folgende Vereinbarung ist nach erfolgter Unterzeichnung durch den Präsidenten des INPG und den Rektor der Universität Karlsruhe in Kraft. Nähere Auskünfte über Modalitäten der Bewerbung beim Prüfungssekretariat und beim Auslandsbeauftragten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Vereinbarung über die Durchführung eines integrierten Studiums (Doppeldiplom)

Zwischen

der Universität Karlsruhe
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
vertreten durch den Rektor,
Herrn Prof. Dr. S. Wittig

und

dem Institut National Polytechnique de Grenoble (INPG)
École Nationale Supérieure de Génie Industriel (ENSGI)
vertreten durch den Präsidenten,
Herrn Professor Brunet,

wird

auf Vorschlag von Herrn Professor Serge Tichkiewitch,
Direktor der École Nationale Supérieure de Génie Industriel de Grenoble

die folgende Vereinbarung getroffen.

Artikel 1

Im Rahmen der Vereinbarung vom 19. Mai 1989 zwischen der Universität Karlsruhe und dem INPG beschließen beide Institutionen die Aufnahme eines integrierten Studiums auf dem Gebiet des Wirtschaftsingenieurwesens. Dabei werden die folgenden Ziele verfolgt:

  • das Studium der fachspezifischen Disziplinen des Hauptstudiums im Umfang von zwei Semestern an der Partnerinstitution einschließlich der Ablegung der zugehörigen Fachprüfungen;
  • die Anfertigung einer Diplomarbeit (projet de fin d'études), Dauer sechs Monate entsprechend einem Semester, deren Thema von jeweils einem Professor beider Institutionen gemeinsam festgelegt wird, und die unter Aufsicht beider Professoren an der Partnerinstitution durchgeführt wird;
  • der Erwerb des Titels Diplom-Wirtschaftsingenieur der Universität Karlsruhe und des diplôme d'ingénieur de l'École Nationale Supérieure de Génie Industriel nach einem Studium von drei Semestern Dauer (einschließlich der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit von einem Semester) an der Partnerinstitution bei Erfüllung der in Artikel 2 und 3 dieser Vereinbarung festgelegten Voraussetzungen.

Die deutschen Teilnehmer an dem integrierten Studium können unter den gleichen Bedingungen wie alle Studenten der ENSGI eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb eines Diplôme d'Études Approfondies (DEA de Génie Industriel) parallel zum Studium im dritten Studienjahr beantragen.

Artikel 2

Voraussetzungen für die Aufnahme in das integrierte Studium sind:

  • Die Bestätigung guter Kenntnisse der jeweiligen Fremdsprache durch die zuständigen Lehrkräfte,
  • für deutsche Teilnehmer der qualifizierte Abschluß des Vordiploms für Wirtschaftsingenieure, die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen im Umfang von vier Fächern des Hauptstudiums sowie der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Seminaren,
  • für französische Teilnehmer die Aufnahme in das dritte Studienjahr der ENSGI nach erfolgreicher Ablegung der Prüfungen des zweiten Studienjahres.

Deutsche Teilnehmer richten ihre Bewerbung um Aufnahme in das integrierte Studium zu Beginn des sechsten Semesters an das Dekanat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, französische Teilnehmer zu Beginn des zweiten Studienjahres an die Direktion der ENSGI.

Die Bewerbungsunterlagen enthalten:

  • einen Lebenslauf
  • eine Darstellung des bisherigen Studienverlaufs einschließlich der erzielten Prüfungsergebnisse unter Beifügung der geforderten Nachweise
  • eine Aufstellung des an der Partnerinstitution im Rahmen der gegebenen Wahlmöglichkeiten geplanten Studienprogramms mit einer kurzen Begründung.

Artikel 3

Über die Annahme der Bewerbungen entscheidet eine Kommission der Heimatinstitution nach einer Abstimmung mit der Partnerinstitution über das geplante Studienprogramm. Jede der beiden Partnerinstitutionen benennt einen Professor als Verantwortlichen für die studienbegleitende Betreuung.

Art und Umfang der restlichen, an der Heimat- bzw. Partnerinstitution zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach den jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen in Abhängigkeit von den schon vorher erbrachten Leistungen. Das heißt:

  • Deutsche Studierende absolvieren die Kurse (einschließlich der vorgesehenen Prüfungen) des dritten Studienjahres der ENSGI (Pflichtkurse und Vertiefungskurse, entsprechend dem Programm des dritten Studienjahres) während der beiden ersten Studientrimester, und anschließend, während des dritten Trimesters, Kurse des ersten oder zweiten Studienjahres, die jeder Teilnehmer nach seinem persönlichen Studienplan in Abstimmung mit den betreuenden Professoren des Austauschprogrammes auswählt. Sie nehmen darüberhinaus vor Eintritt in das dritte Studienjahr an der ENSGI an einem stage ingénieur-adjoint in einem Unternehmen in Frankreich teil.
  • Französische Studierende belegen an der Universität Karlsruhe Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums für Wirtschaftsingenieure (Studienrichtung Unternehmensplanung) im Umfang von vier Teilgebieten im Sinne des gültigen Studienplans und legen die zugehörigen Prüfungen ab. Darunter müssen je ein Teilgebiet aus den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Informatik und Operations Research enthalten sein. Bis zur Ablegung der letzten Prüfungsleistung ist zudem der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar durch Vorlage eines Seminarscheins zu erbringen.

Artikel 4

Jede der beiden Partnerinstitutionen bemüht sich für die von ihr entsandten Studenten um finanzielle Unterstützung aus den einschlägigen Programmen der Europäischen Union, des Deutsch-Französischen Hochschulkollegs oder anderer Institutionen.