Berufspraktikum

Berufliche Orientierung und Kompetenzen durch den frühen Kontakt zu Unternehmen

Praktika bieten die Möglichkeit, die im Studium erworbenen Fähigkeiten unter realistischen Bedingungen einzusetzen und fachliche sowie überfachliche Kompetenzen wie zum Beispiel Projektmanagement im beruflichen Umfeld gezielt weiter zu entwickeln. Deshalb ist in jedem Bachelor- und Diplomstudiengang der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein Berufspraktikum ordentlicher Bestandteil der nachzuweisenden Studienleistungen.

Die Nachfrage der Wirtschaft ist groß: Die Unternehmensberatung Kienbaum bezeichnet in einer High Potential Studie Berufspraktika als "das erfolgreichste Rekrutierungsinstrument der deutschen Unternehmen". Entscheidend dafür ist die Möglichkeit, sowohl für Unternehmen als auch für Studierende in unverbindlicher Weise über einen längeren Zeitraum hinweg einander kennen zu lernen.

Nützliche Tipps zum Berufspraktikum für Studierende

 

Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Link zu den Praktikantenrichtlinien

Grundlage

§ 12 der Studien- und Prüfungsordnung
Dauer SPO 2007: 8 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum
SPO 2015: 12 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum
Zeitpunkt
  • vor oder während des Studiums
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Modulprüfung (i.d.R. Bachelorarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Qualifizierte technische und/oder kaufmännische Inhalte
Rahmenbedingungen SPO 2007:
  • Praktika sind ausnahmslos in Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Woche) abzuleisten.
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich; Mindestdauer pro Einzelpraktikum: 3 Wochen;
SPO 2015:
  • Teilzeitbeschäftigung zulässig (mind. 20 std/Woche bei gleichmäßiger Verteilung auf mind. 5 Arbeitstage)
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich; Mindestdauer pro Einzelpraktikum: 4 Wochen;
Allgemein:
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von insgesamt maximal 3 Tagen  nicht abgezogen, sofern die Mindestzeit für das Pflichtpraktikum dadurch unterschritten würde.
  • Gesetzliche Feiertage, die in die Praktikantenzeit fallen, werden nicht abgezogen.
Anerkennung

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigung zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind, sowie ein von der Praktikantenstelle gegengezeichneter, mindestens eine Seite umfassender Praktikumsbericht (nicht handschriftlich).

Zur Vereinfachung der Anerkennung beim Prüfungssekretariat steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.

Alternative zum Berufspraktikum

Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.

Alle übrigen Beschäftigungsformate (zB Ferienjob, Werkstudententätigkeit, Selbständigkeit, Tätigkeiten im eigenen Unternehmen) können für das Berufspraktikum nicht alternativ geltend gemacht werden.

 

Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Informationswirtschaft

Link zu den Praktikantenrichtlinien

Grundlage

§ 14a der Studien- und Prüfungsordnung von 2015
(§ 15 SPO 2005 / 2009)

Dauer 6 Wochen studienbezogenes Praktikum
Zeitpunkt
  • vor oder während des Studiums
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Bachelorarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Beachtung des Studienbezugs
Rahmenbedingungen
  • Praktika sind ausnahmslos in Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Woche) abzuleisten
  • Aufteilung in Abschnitte (min. 3 Wochen) und in verschiedene Unternehmen möglich;
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von insgesamt maximal 3 Tagen  nicht abgezogen, sofern die Mindestzeit für das Pflichtpraktikum dadurch unterschritten würde.
  • Gesetzliche Feiertage, die in die Praktikantenzeit fallen, werden nicht abgezogen.
Anerkennung ab SPO 2005

Die Anmeldung des Praktikums erfolgt per Formular (vgl. Link weiter unten), unter Nennung der Praktikantenstelle und des Prüfers, im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Nach Abschluss des Berufspraktikums werden am Institut, das die Erfolgskontrolle abnimmt, ein Arbeitszeugnis der Praktikantenstelle und ein selbst erstellter Kurzbericht zum Praktikum eingereicht (nicht handschriftlich!). Bei erfolgreicher Leistungskontrolle wird vom Institut der Leistungsnachweis ausgestellt und über das Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an das Studienbüro weitergeleitet.

Detaillierte Inormationen zur Anerkennung des Praktikums
Anerkennung nach SPO 2004

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigung zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind.

  • anerkennungsfähig als äquivalent zu Betriebspraktika (bei inhaltlicher Gleichwertigkeit): Berufsausbildung mit Studienbezug, Betriebspraktikum im Rahmen eines anderen Studienganges;
  • nicht anerkennungsfähig anstelle von Betriebspraktika: Selbstständige Tätigkeit, Tätigkeiten im Rahmen des Grundwehrdienstes/Zivildienstes, Tätigkeiten als wissen-schaftliche Hilfskraft an der Uni oder vergleichbaren Einrichtungen.
Zur Vereinfachung der Anerkennung beim Prüfungssekretariat steht Ihnen ein formloses Begleitschreiben zur Verfügung.
Alternative zum Berufspraktikum

Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.

Alle übrigen Beschäftigungsformate (zB Ferienjob, Werkstudententätigkeit, Selbständigkeit, Tätigkeiten im eigenen Unternehmen) können für das Berufspraktikum nicht alternativ geltend gemacht werden.

 

Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Technische Volkswirtschaftslehre

Link zu den Praktikantenrichtlinien

Grundlage

§ 12 der Studien- und Prüfungsordnung
Dauer SPO 2007: 8 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum
SPO 2015: 12 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum
Zeitpunkt
  • vor oder während des Studiums
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Bachelorarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Qualifizierte technische und/oder kaufmännische Inhalte
Rahmenbedingungen SPO 2007:
  • Praktika sind ausnahmslos in Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Woche) abzuleisten.
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich; Mindestdauer pro Einzelpraktikum: 3 Wochen;
SPO 2015:
  • Teilzeitbeschäftigung zulässig (mind. 20 std/Woche bei gleichmäßiger Verteilung auf mind. 5 Arbeitstage)
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich; Mindestdauer pro Einzelpraktikum: 4 Wochen;
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;

Allgemein:

  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von insgesamt maximal 3 Tagen  nicht abgezogen, sofern die Mindestzeit für das Pflichtpraktikum dadurch unterschritten würde.
  • Gesetzliche Feiertage, die in die Praktikantenzeit fallen, werden nicht abgezogen.
Anerkennung

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigungen zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind, sowie ein von der Praktikantenstelle gegengezeichneter, mindestens eine Seite umfassender Praktikumsbericht (nicht handschriftlich).

Zur Vereinfachung der Anerkennung beim Prüfungssekretariat steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.

Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.