Zulassung und Anmeldung von Mastervorzugsleistungen im Bachelorstudiengang

Die KIT-Bachelorstudiengänge ab SPO 2015 sehen vor, dass unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben der SPO …

….. Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können … Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben (Mastervorzugsleistungen). (…) Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten ein. Sie werden im Transcript of Records aufgeführt und als solche gekennzeichnet sowie mit den nach § 7 vorgesehenen Noten gelistet. (…) Über die Genehmigung von Mastervorzugsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden. … (hier aus BSPO WiIng 2015 § 15 a)

… bereits Prüfungen im Vorgriff auf den konsekutiven KIT-Masterstudiengang belegt werden können. Im CM-Prüfungsanmeldesystem sind dafür bereits alle Einzelprüfungen aus dem gleichnamigen konsekutiven KIT-Studiengang hinterlegt, da sie vom Prüfungsausschuss pauschal als Mastervorzugsleistungen genehmigt worden sind. Mastervorzugsleistungen, die aus anderen konsekutiven KIT-Masterstudiengängen geplant sind, müssen über das WiWi-Prüfungssekretariat beantragt werden. Es reicht der einfache Antrag über E-Mail (KIT-Account nutzen) mit aktuellem Notenauszug als pdf-Anhang. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der zuständige Prüfer dazu  im Vorfeld gehört werden muss und daher sein grundsätzliches Einverständnis zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden muss.

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, Mastervorzugsleistungen später in den Master aufnehmen zu lassen. Das gilt gleichermaßen für bestandene wie nicht bestandene Leistungen. Eine nicht bestandene Mastervorzugsleistung kann im Bachelorstudium wiederholt werden.