Berufspraktikum

Berufliche Orientierung und Kompetenzen durch den frühen Kontakt zu Unternehmen

Praktika bieten die Möglichkeit, die im Studium erworbenen Fähigkeiten unter realistischen Bedingungen einzusetzen und fachliche sowie überfachliche Kompetenzen wie zum Beispiel Projektmanagement im beruflichen Umfeld gezielt weiter zu entwickeln.
 
Neben der fachpraktischen Ausbildung hat der direkte Kontakt zum Unternehmen auch aus der Perspektive eines späteren Berufseinstiegs großes Potenzial – für beide Seiten. Berufspraktika sind nach wie vor ein erfolgreiches Rekrutierungsinstrument der Unternehmen. Entscheidend dafür ist die Möglichkeit, sowohl für Unternehmen als auch für Studierende in unverbindlicher Weise über einen längeren Zeitraum hinweg einander kennen zu lernen.

Praktikantenrichtlinien zu den Studiengängen:

 

Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Link zu den Praktikantenrichtlinien

Grundlage

§ 14a der Studien- und Prüfungsordnung von 2015
Dauer SPO 2015: 12 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum
Zeitpunkt
  • während des Studiums (auch zulässig: vor Studienaufnahme / keine Schülerpraktika)
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Modulprüfung (i.d.R. Bachelorarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Qualifizierte technische und/oder kaufmännische Inhalte
Rahmenbedingungen SPO 2015:
  • Teilzeitbeschäftigung zulässig (mind. 20 std/Woche bei gleichmäßiger Verteilung auf mind. 5 Arbeitstage)
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich; Mindestdauer pro Einzelpraktikum: 4 Wochen;
 
Allgemein:
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von insgesamt maximal 3 Tagen  nicht abgezogen, sofern die Mindestzeit für das Pflichtpraktikum dadurch unterschritten würde.
  • Gesetzliche Feiertage, die in die Praktikantenzeit fallen, werden nicht abgezogen.
Anerkennung Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
 
Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigung zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind, sowie ein von der Praktikantenstelle gegengezeichneter, mindestens eine Seite umfassender Praktikumsbericht (nicht handschriftlich).
 
Die Unterlagen sind im PS-WiWi im Original und in Kopie einzureichen.
Alternative zum Berufspraktikum Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Lehrberufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.
 
Alle übrigen Beschäftigungsformate (zB Ferienjob, Werkstudententätigkeit, Selbständigkeit, Tätigkeiten im eigenen Unternehmen) können für das Berufspraktikum nicht alternativ geltend gemacht werden.

 

Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Informationswirtschaft

Link zu den Praktikantenrichtlinien

Grundlage

§ 14a der Studien- und Prüfungsordnung von 2015
(§ 15 SPO 2005 / 2009)

Dauer 6 Wochen studienbezogenes Praktikum
Zeitpunkt
  • vor oder während des Studiums
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Bachelorarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Beachtung des Studienbezugs
Rahmenbedingungen
  • Praktika sind ausnahmslos in Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Woche) abzuleisten
  • Aufteilung in Abschnitte (min. 3 Wochen) und in verschiedene Unternehmen möglich;
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von insgesamt maximal 3 Tagen  nicht abgezogen, sofern die Mindestzeit für das Pflichtpraktikum dadurch unterschritten würde.
  • Gesetzliche Feiertage, die in die Praktikantenzeit fallen, werden nicht abgezogen.
Anerkennung ab SPO 2005 Die Anmeldung des Praktikums erfolgt per Formular (vgl. Link weiter unten), unter Nennung der Praktikantenstelle und des Prüfers, im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
 
Nach Abschluss des Berufspraktikums werden am Institut, das die Erfolgskontrolle abnimmt, ein Arbeitszeugnis der Praktikantenstelle und ein selbst erstellter Kurzbericht zum Praktikum eingereicht (nicht handschriftlich!). Bei erfolgreicher Leistungskontrolle wird vom Institut der Leistungsnachweis ausgestellt und über das Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an das Studienbüro weitergeleitet.
 
Detaillierte Inormationen zur Anerkennung des Praktikums
Alternative zum Berufspraktikum Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.
 
Alle übrigen Beschäftigungsformate (zB Ferienjob, Werkstudententätigkeit, Selbständigkeit, Tätigkeiten im eigenen Unternehmen) können für das Berufspraktikum nicht alternativ geltend gemacht werden.

 

Praktikantenrichlinien für Studierende im Bachelorstudiengang Technische Volkswirtschaftslehre

Link zu den Praktikantenrichtlinien

Grundlage

§ 14a der Studien- und Prüfungsordnung von 2015
Dauer SPO 2015: 12 Wochen kaufmännisches und/oder technisches Praktikum
Zeitpunkt
  • vor oder während des Studiums
  • Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Bachelorarbeit)
Tätigkeit
  • freie Wahl des Unternehmens
  • freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
  • Qualifizierte technische und/oder kaufmännische Inhalte
Rahmenbedingungen SPO 2015:
  • Teilzeitbeschäftigung zulässig (mind. 20 std/Woche bei gleichmäßiger Verteilung auf mind. 5 Arbeitstage)
  • Aufteilung in Abschnitte und in verschiedene Unternehmen möglich; Mindestdauer pro Einzelpraktikum: 4 Wochen;
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
 
Allgemein:
  • Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
  • Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von insgesamt maximal 3 Tagen  nicht abgezogen, sofern die Mindestzeit für das Pflichtpraktikum dadurch unterschritten würde.
  • Gesetzliche Feiertage, die in die Praktikantenzeit fallen, werden nicht abgezogen.
Anerkennung Die Anerkennung des Praktikums erfolgt im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
 
Zum Nachweis der praktischen Ausbildung dient eine von der Praktikantenstelle ausgestellte Bescheinigungen zum abgeleisteten Praktikum, in der die Angaben zu Dauer, Tätigkeitsbereich und besuchten Abteilungen enthalten sind, sowie ein von der Praktikantenstelle gegengezeichneter, mindestens eine Seite umfassender Praktikumsbericht (nicht handschriftlich).
 
Die Unterlagen sind im PS-WiWi im Original und in Kopie einzureichen.
Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.