Antrag auf  Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit (Bachelor- und Masterarbeit)

Wenn die in der jeweiligen SPO vorgegebene Frist für die Bearbeitung der Abschlussarbeit nicht ausreicht, kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag der/s Studierenden die Frist zur Abgabe der Arbeit verlängern. Bei der

  • Bachelorarbeit um bis zu 1 Monat
  • Masterarbeit um bis zu 3 Monate

Vorgehen:
Zunächst ist die schriftliche Zustimmung der/s erstbetreuenden Prüfenden oder in deren oder dessen Namen eine/n Vertreter/in des betroffenen Instituts schriftlich einzuholen, z.B. über ein entsprechendes Briefschreiben. Daraus müssen bereits der ursprüngliche Abgabetermin, der beantragte neue Abgabetermin und der Grund für die Verzögerung kurz aufgeführt sein. Es muss zudem erkennbar sein, wer von Institutsseite die Zustimmung abzeichnet (+ Datum, + Institutsstempel).

Der Antrag selbst ist über ein Online-Formular im WiWi-Portal zu stellen. Wird papierlos auf den Weg gebracht. Die Zustimmung des Instituts wird zuvor hochgeladen.

Bearbeitungszeit/Benachrichtigung:
Im Regelablauf ist mit einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Wochen zu rechnen. Die Entscheidung wird bei Genehmigung vom Prüfungssekretariat per eMail an den KIT-Mail-Account des Antragstellers geschickt. Die Verbuchung des neuen Abgabetermins im System erfolgt idR. in den Tagen darauf.

Zeitpunkt des Antrags
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald es sich abzeichnet, dass die Abgabefrist nicht ausreicht. Sollte sich das erst kurz vor Abgabe herausstellen, ist ein Antrag grundsätzlich immer noch möglich. Auch wenn die Entscheidung dann erst nach Ablauf der ursprünglichen Abgabefrist erfolgen kann.