Anmeldung zu Prüfungen über einen Zulassungsschein

Prüfungszulassung und Anmeldung über einen Zulassungsschein

Die Anmeldung zu Prüfungen, die nicht online angemeldet werden können, erfolgt über einen Zulassungsschein (blau für Erstprüfungen, rot für Wiederholungsprüfungen). Dieser wird von SLE-Studierendenservice als PDF-Formular online ausfüllbar auf seinen Seiten zur Verfügung gestellt.

Nach dem Ausfüllen wird der Ausdruck der Stelle vorgelegt, die die Zulassung zur Prüfung erteilt. Für Studierende an der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist das idR. das Prüfungssekretariat. Dort wird überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllt sind und ob die Anmeldung über Schein erforderlich ist. Der Schein wird im Zuge der Bearbeitung abgezeichnet und gestempelt. Erst dann wird der Schein zur offiziellen Zulassung. Die Weiterleitung der Zulassung an das prüfende Institut erfolgt üblicherweise direkt über das PS-WiWi und gilt daher als Anmeldung zur Prüfung. Die Einreichung eines Zulassungsscheins beim Prüfungssekretariat ist daher als Prüfungsanmeldung für den nächsten anstehenden Prüfungstermin zur benannten Prüfung zu verstehen. Es gelten die prüfungsspezifischen Abmelderegelungen. Für eine fristgerechte Anmeldung zur Prüfung muss der Schein rechtzeitig (mind. 14 Tage vor Anmeldeschluss) beim PS-WiWi eingereicht werden. Bei PDF-Zusendung über Mail mit „eilt: Prüfungszulassung ....“ in der Betreffzeile. Für später vorgelegte Scheine kann eine Anmeldung zur Prüfung nicht gewährleistet werden.