Bewerbung und Zulassung

Bewerbung Bachelor KIT Technische VolkswirtschaftslehreKarlsruher Institut für Technologie

Bachelorstudiengang Technische Volkswirtschaftslehre

Informationsmöglichkeiten
Allgemeine Beratung und Information Zentrale Studienberatung (ZSB)
Formalien der Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation Seiten des Studierendenservice
Auswahlprozess, Auswahlsatzung, Anerkennung von außerschulischen/sonstigen Leistungen Studienprogrammkoordination der KIT-Fakultät
Bewerbungen höheres Fachsemester Prüfungssekretariat der
KIT-Fakultät
Flyer: Bewerbungsablauf für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge für das Wintersemester 21/22 Flyer der Zentralen Studienberatung

 

Häufige Fragen und Antworten  

Ja, der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es gab im Bachelorstudiengang Technische Volkswirtschaftslehre in den letzten Jahren immer etwas mehr Bewerber als Studienplätze.
Hier finden Sie die letzten Zulassungsergebnisse.

Dies ist in der Auswahlsatzung dokumentiert.

Nein, nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung. Studierende ab dem Wintersemester 2015/16 müssen ein 12-wöchiges Berufspraktikum bis zur Beendigung ihres Bachelorstudiums vorweisen. Detaillierte Informationen zum Berufspraktikum finden Sie hier.

 

Die Seiten zum Berufspraktikum helfen Ihnen weiter.

Welche Angaben für die Bescheinigung der außerschulischen / sonstigen Leistungen notwendig sind, können Sie in der Musterbescheinigung einsehen.

Eine einfache Kopie reicht.

Ja, wenn die notwendigen Angaben enthalten sind (siehe Musterbescheinigung).

Dies entscheidet die Auswahlkommission anhand der eingereichten Unterlagen. Bitte legen Sie offizielle Bescheinigungen über Ihre Tätigkeiten der Bewerbung bei. Erforderliche Inhalte siehe Musterbescheinigung.

Nein, eine Vorabbewertung kann durch die KIT-Fakultät nicht vorgenommen werden.

Nein, alle Bewerbungen, die uns fristgerecht (Öffnung des Bewerberportals des KIT bis zum 15. Juli) erreichen, werden gleichberechtigt behandelt.

Da hilft Ihnen folgende Broschüre des zib weiter. Sie finden dort den Studienplan des Bachelorstudiengangs Technische Volkswirtschaftslehre und weitere Informationen, die Ihnen helfen könnten.

Nein, da es sich dabei nicht um eine außerschulische Leistung handelt. Schulische Leistungen werden bei der Bewertung der Fachschulleistungen berücksichtigt.

Nein.

Wer in den hier aufgezählten Studiengängen die Zulassung zum Studium und/oder den Prüfungsanspruch verloren hat, wird nicht zu den entsprechenden Studiengängen der Fakultät zugelassen. Die Liste ist nicht abschließend. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs Technische Volkswirtschaftslehre

  • Technische Volkswirtschaftslehre
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre
  • Volkswirtschaftslehre
  • Informationswirtschaft
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftspädagogik
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Wirtschaftsingenieurwesen