Nachteilsausgleich für dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen

Studierende mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten Nachteilsausgleich bei den Erfolgskontrollen ihres Studienganges, sofern die Beeinträchtigung nachweislich Einfluss auf die Leistung in der Erfolgskontrolle nimmt.

Betroffene Studierende nehmen am besten gleich nach Studienaufnahme Kontakt zum Prüfungssekretariat der Fakultät auf.  Mit Blick auf die anstehenden Prüfungen kann dann geklärt werden, welche Art des Nachteilsausgleichs im Einzelnen gewährt wird und mit wem sich die Kandidaten vor einer konkreten Prüfung direkt in Kontakt setzen können, um die Details des Nachteilsausgleichs zu besprechen.