Ankündigungsdatum: 14.11.2001
StudiengängeWiIng / TVWL
Betroffene ModuleINF

Diplomprüfung im Fach Informatik

Nach der Prüfungsordnung kann Informatik als komplette Fachprüfung (im Pflicht- oder Wahlpflichtfach), als Teilfachprüfung in Kombination mit Operations Research (im Pflichtbereich) oder mit einem beliebigen weiteren Fach kombiniert, ebenfalls als Teilfachprüfung im Wahlpflichtfach geprüft werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Informatik zumindest einmal im Pflichtfachbereich (als Fach- oder Teilfachprüfung) absolviert werden muss. Folgende Regelungen wurden hierzu getroffen:

1. Informatik als komplette Fachprüfung

Das Pflichtfach Informatik besteht aus

entweder 2 AIFB-Kernveranstaltungen (Vorlesungen) und
3 beliebigen AIFB-Veranstaltungen (Vorlesungen, bzw. max. 2 Praktika)
oder 2 AIFB-Kernveranstaltungen (Vorlesungen) und
1 beliebigen AIFB-Veranstaltung (Vorlesung bzw. Praktikum)
1 Teilgebiet "Anwendungen der Informatik in den Ingenieurwissenschaften"*

Das Wahlpflichtfach Informatik besteht aus

entweder 5 beliebigen AIFB-Veranstaltungen (Vorlesungen, bzw. max. 2 Praktika)
oder 3 beliebigen AIFB-Veranstaltungen und
1 Teilgebiet "Anwendungen der Informatik in den Ingenieurwissenschaften"*

2. Informatik in Kombination mit einem anderen Fach als Teilfachprüfung

Das Pflichtfach oder Wahlpflichtfach als Kombifach besteht grundsätzlich aus

  • der Teilfachprüfung des anderen Faches und
  • der Teilfachprüfung im Fach Informatik

Die Teilfachprüfung in Informatik besteht aus

  1. drei Teilprüfungen:
    • einer AIFB-Kernveranstaltung (Vorlesung)
    • zwei beliebigen weiteren AIFB-Veranstaltungen (Vorlesungen, bzw. max. 1 Praktikum)
    oder
  2. zwei Teilprüfungen:
    • einer AIFB-Kernveranstaltung (Vorlesung)
    • einem Teilgebiet der "Anwendungen der Informatik in den Ingenieurwissenschaften"*.

3. Informatik bei einem Wechsel von der Studienrichtung Unternehmensplanung auf die neue Prüfungsordnung

Bei einem Wechsel nach dem Vordiplom von der Studienrichtung Unternehmensplanung auf die neue Prüfungsordnung, müssen mindestens

  • Info I und II (Info I wird als Info A, Info II als Info B und C gewertet und dokumentiert)
  • sowie zusätzlich aus dem Angebot
    1. des AIFB
      • eine Kernveranstaltung (Vorlesung) und
      • eine beliebige weitere Veranstaltung (Vorlesung)
      oder
    2. aus Anwendungen der Informatik in den Ingenieurwissenschaften* ein Teilgebiet

im Hauptdiplom ablegt werden. Auch hier werden Praktika nicht als Prüfungsleistung gewertet.

4. Informatik bei einem Wechsel von den beiden anderen Studienrichtungen auf die neue Prüfungsordnung

All jene, die von den Studienrichtungen Informatik / Operations Research oder Versicherung auf die neue Prüfungsordnung für Wirtschaftsingenieurwesen wechseln, studieren im Hauptdiplom nach dem regulären neuen Studienplan.

*Allgemeiner Hinweis

Im Rahmen des Faches Informatik kann insgesamt nur einmal ein Teilgebiet aus Anwendungen der Informatik in den Ingenieurwissenschaften abgelegt werden.