Ankündigungsdatum: 20.10.2011
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Betroffene ModuleBWL

Gebiets- und Modulprüfungsregelungen nach Neustrukturierung des Lehrangebots am IBU

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Lehrangebots am IBU zum WS 11/12, haben sich SWS und LP für einzelne LV geändert, ebenso Detailregelungen zur Modul-/Gebietsprüfung. In erster Linie ist hier die Aufhebung der Pflicht-LV-Regelung im Diplomgebiet zu nennen, das ab diesem WS auch eine neue Bezeichnung erhält:
Gebiet alt: Unternehmensführung und Organisation;
Gebiet neu: Strategisches Management und Organisation

Es gilt: Wer die Modul-/Gebietsprüfung WS 11/12 erstmals belegt, legt die Prüfung ohne Alternativen nach neuer Struktur ab.

Für all jene, die die Modul-/Gebietsprüfung vor WS 11/12 schon begonnen aber noch nicht abgeschlossen haben, ist Folgendes zu beachten:

Anwendungsfälle im Master:

1. Fall Modul ist bereits begonnen
Nachweis: Min. eine verbuchte Prüfung,
Abschluss zu alten Bedingungen möglich,
Prüfung mit 6 Credits zu absolvieren (Übergangsregelung) für MSFE und OT.
Prüfung enthält Zusatzaufgabe und zusätzliche Bearbeitungszeit
Wechsel auf Modulprüfung nach neuer Struktur: Nicht möglich.

2. Fall Modul wird dieses Semester neu begonnen mit OT
Prüfung mit 4,5 Credits in OT

3. Fall Modul wird dieses Semester neu begonnen mit MSFE (Nachklausur)
MSFE Nachklausur mit 6 Credits .
MSFE wird ab WS 11/12 auch für Erstschreiber mit 4,5 Credits angeboten.

4. Fall Master: Strategie und Organisation bereits begonnen, OT oder MSFE mit 6 Credits verbucht, nun Wechsel auf Führungsentscheidungen und Organisationstheorie
Antrag auf Modulwechsel läuft über das Prüfungssekretariat.
Der Modulwechsel wird formal nicht als Modulneubelegung gewertet. Daher werden die bisherigen (6) LP übertragen, das Modul ist zu den alten Regelungen abzuschließen analog zu Fall 1.

Anwendungsfälle im Diplom

1. Fall Gebiet ist bereits belegt
1. Variante: Abschluss nach bisheriger Gebietsprüfungsregelung.
2. Variante: Wechsel auf neues Gebiet nach Antrag im Prüfungssekretariat. Folge: Aufhebung der Pflicht-LV-Regelung, Anerkennung gleichnamiger LV aus dem alten Gebiet im neuen Gebiet. Jedoch Anpassung der SWS/LP alt auf SWS/LP neu, dh aus OT und MSFE alt je 3 SWS/6LP werden neu je 2 SWS/ 4,5 LP.

2. Fall Gebiet wird neu belegt
Es gelten die neuen Regelungen, keine Kernfachbindung, Reduktion von OT und MSFE auf 3 SWS/ 4,5 Credits.