Ankündigungsdatum: 06.08.2012
StudiengängeAlle
Betroffene Module

Prüfungszulassung nach Rückkehr aus Urlaubssemester

Wer sich nach einem Urlaubssemester wieder zum regulären Studium zurückmeldet, erhält grundsätzlich nur die Zulassung zu Prüfungen, die sich auf das zurückgemeldete, laufende Semester beziehen. Für Prüfungen, die zwar kalendarisch im laufenden Semester liegen, logisch aber noch zu dem Semester zählen, in dem das Urlaubssemester lag, gibt es keine Zulassungen (Davon ausgenommen sind Wiederholungstermine im Prüfungszeitraum des laufenden Semesters).