Ankündigungsdatum: 11.08.2004
StudiengängeInWi
Betroffene ModuleInfor-
matik

Pflichtseminar im Fach Informatik nach § 16 Abs. 3 DPO InWi

Ab dem WS 2004/5 werden nur noch an Informatik-Instituten absolvierte Seminare als Informatik-Pflichtseminare gewertet.

Die bisherige Kulanzregelung, wonach Seminare im Fach Recht als äquivalent in diesem Sinne betrachtet wurden, wird aufgehoben.

Übergangsregelung: Rechtsseminare bis einschließlich Sommersemester 2004 absolviert, können noch als Pflichtseminare für das Fach Informatik eingereicht werden.

(Interfakultative Seminare bleiben von dieser Regelung unberührt.)