Ankündigungsdatum: 05.08.2022
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Erleichterte Rücktrittsregelung für mündliche Prüfungen im SoSe 2022

Die Fakultät hat beschlossen, dass im SoSe 2022 die erleichterte Rücktrittsregelung für mündliche Prüfungen gilt.

Demnach ist der kurzfristige Rücktritt von mündlichen Prüfungen (oder mündlichen Nachprüfungen als Folge einer nicht bestandenen Wiederholungsklausur) bei einer Corona-Infektion oder dem Verdacht auf eine Corona-Infektion auch im SoSe 2022 ohne weitere Belege zulässig. Allerdings muss das Institut spätestens vor Prüfungsbeginn und unverzüglich dazu informiert werden. Unverzüglich bedeutet, dass die Information zu erfolgen hat, sobald die Situation eintritt und nicht erst kurz vor Prüfungstermin, wenn dazwischen Zeit liegt. Wird diese Vorgabe zur Unverzüglichkeit ohne nachvollziehbare triftige Gründe nicht eingehalten, kann eine Sanktion mit 5,0 erfolgen. Die Info erfolgt am besten über Telefon od. E-Mail (unter Nutzung des KIT-Accounts und mit Immatrikulationsbescheinigung als pdf-Anhang) ans Sekretariat der/des jeweiligen Prüfenden. Das Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird weiterhin grundsätzlich mit 5,0 sanktioniert.

Die Regelung gilt für alle an der Fakultät angebotenen Prüfungen und für die BSc/MSc-Studiengänge TVWL und WiIng darüber hinaus für alle Prüfungen, die von anderen Fakultäten exklusiv für diese Studiengänge angeboten werden. In den Studiengängen BSc/MSc WiInf und MSc WiMa gilt die Regelung ausschließlich für Prüfungen, die von der WiWi-Fakultät angeboten werden. Für Prüfungen dieser Studiengänge, die von der KIT-Fakultät für Mathematik bzw. Informatik angeboten werden gilt die Rücktrittsregelung nach der jeweiligen SPO. Dh dort muss ein (kurzfristiger) Rücktritt von der mündlichen Prüfung bzw Nachprüfung wg Corona entsprechend belegt werden. Auch hierbei gilt das Prinzip der Unverzüglichkeit.