Orientierungsprüfung

Zum Wintersemester 2001/02 wurde für die Studiengänge an der Universität Karlsruhe (TH) die Orientierungsprüfung eingeführt.

Die Orientierungsprüfung soll dazu dienen, die Studienwahlentscheidung zu überprüfen und eventuelle Fehlentscheidungen noch ohne großen Verlust an Zeit zu korrigieren. Zu diesem Zweck werden für die Studiengänge Prüfungen ausgewählt, die in den ersten beiden Semestern, inklusive Wiederholungen spätestens jedoch zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters, nachgewiesen sein müssen.

Fristenregelung:

Nur wenn innerhalb der ersten beiden Fachsemester ein Erstversuch erfolgt ist, besteht der Anspruch auf einen Wiederholungsversuch im 3. Fachsemester.
Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag die Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung verlängern. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat.
Die Prüfungen, die zur Orientierungsprüfung gehören, werden in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge ausdrücklich benannt. Die Orientierungsprüfung greift nicht in den ordentlichen Ablauf dieser Prüfungen ein:
Wie bei jeder anderen Prüfung findet bei Nichtbestehen eine Wiederholungsprüfung statt. Wird diese Wiederholungsprüfung in schriftlicher Form (Klausur) abgelegt, folgt bei abermaligem Nichtbestehen eine mündliche Nachprüfung. Erst wenn auch diese nicht bestanden wird, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Keine Zweitwiederholung möglich:

Für Prüfungen im Rahmen der Orientierungsprüfung entfällt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Zweitwiederholung zu stellen.