Anerkennung von Auslandsleistungen

Bevor Sie zum Studium ins Ausland gehen, sollten Sie sich bei den hiesigen Prüferinnen und Prüfern schriftliche Zusagen für die Anerkennung von Auslandsleistungen einholen.
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Dokumentation der Anerkennungszusagen

Für einige Programme (z.B. Erasmus+ Programm) ist es nötig, dass Sie beim International Relations Office der Fakultät einen Studienvertrag mit schriftlichen Anerkennungszusagen einreichen. Die Anerkennungszusagen holen Sie bei den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern des KIT ein. Wir akzeptieren folgende Formen:

  • Eigenes Formular, z.B. des Lehrstuhls oder von den Seiten des Prüfungssekretariats
  • Ausgedruckte E-Mail-Korrespondenz mit allen Kopfzeilen

Anerkennungszusagen müssen personalisiert sein. Ihr Name, der Titel der dortigen Veranstaltung und die Anzahl der Leistungspunkte der Gasthochschule müssen klar aus dem Dokument hervorgehen. Bitte achten Sie darauf, dass die Kurse auf den Anerkennungszusagen und im Studienvertrag in derselben Sprache vermerkt sind.

Die Prüferinnen und Prüfer sind dafür verantwortlich, zu beurteilen, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang innerhalb der von ihnen angebotenen Module oder alternativ als Zusatzleistung außerhalb der Modulstruktur (s.u.) anerkannt werden können.

Für die Anerkennung von Schlüsselqualifikationskursen im Seminarmodul ist ab sofort keine Anerkennungszusage mehr erforderlich (siehe unten: Anerkennung von Schlüsselqualifikationskursen).

 

Möglichkeiten der Anerkennung
  1. Kurs der Partnerhochschule entspricht weitgehend einem KIT-Kurs. Hier erfolgt die Anerkennung auf den KIT-Kurs, mit der für diesen Kurs vorgegebenen LP-Zahl. Der Titel des KIT-Kurses wird im Notenauszug ausgewiesen und als Anerkennung gekennzeichnet.
  2. Zum Kurs der Partnerhochschule gibt es keinen entsprechenden KIT-Kurs, passt aber gut zum Qualifikationsziel des Moduls. Die/der fachlich zuständige Prüferin bzw. Prüfer empfehlen die Anerkennung im Modul
    a) als „Spezialvorlesung [Modultitel]“ oder
    b) im Originaltitel.
    Die Anrechnung der LP kann in diesen Fällen flexibel vorgenommen werden.
  3. Freiwillige Zusatzleistungen: externe Studien- oder Prüfungsleistungen, die nicht für die Module der Bachelor- oder Masterprüfung verwendet werden können oder erforderlich sind, können auch als freiwillige Zusatzleistungen anerkannt werden. Dies gilt aber nur für Studien- oder Prüfungsleistungen nach Punkt 1. Die Anerkennung einer Zusatzleistung nach Punkt 2 ist nur dann zulässig, wenn die damit verbundenen LP zur Erfüllung der Leistungsforderung des jeweiligen Austauschprogramms erforderlich sind.
    Die Zuordnung als Zusatzleistung ist bereits auf der Anerkennungszusage zu vermerken, die vorab erteilt wird und muss auf dem Anerkennungsformular stehen, mit dessen Hilfe nach der Rückkehr die tatsächliche Anerkennung vorgenommen wird. Zusätzlich zum Anerkennungsformular muss zur finalen Anerkennung einer Zusatzleistung nach Punkt 2 beim Prüfungssekretariat das vom WiWi-International Relations Office unterzeichnete Learning Agreement vorgelegt werden, um die Erforderlichkeit der LP zu belegen. 
  4. Im Ingenieurbereich/Außerplanmäßiges Ingenieurmodul: Studierende wenden sich an Prüferin oder Prüfer der Ingenieurfakultäten.
  5. Für Bachelor-Studierende: Kurs an der Partnerhochschule kann für das Masterstudium angerechnet werden. Nach ihrer Rückkehr kümmern sich die Studierenden nicht gleich um die Anerkennung, sondern im ersten Semester ihres Masterstudiums. Allerdings erlauben nur wenige Hochschulen den Bachelor-Studierenden, Kurse auf Masterniveau zu besuchen.

Es entscheiden allein die Prüferinnen und Prüfer, welche Arten der Anerkennung sie vornehmen und in welchem Umfang sie die Lehrveranstaltung anerkennen wollen.

 

Anerkennung von Schlüsselqualifikationskursen

Ab sofort ist für die Auslandsanerkennung von Sprachkursen und anderen Schlüsselqualifikationen im Seminarmodul keine Antragstellung bei PrüferInnen des Sprachenzentrums, des HoC oder ZAK mehr erforderlich. Die Anträge zur Anerkennung sind in diesem Fall direkt beim Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einzureichen. Bitte befolgen Sie die dort gegebenen Hinweise hier klicken. (Stand: 17.03.2023)

 

Nach der Rückkehr

Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie von der Partnerhochschule einen Notenauszug über Ihre im Ausland abgelegten Prüfungsleistungen. Um Ihre Auslandsleistungen für Ihr Studium am KIT anerkennen zu lassen, füllen Sie für jede Leistung zunächst das Online Formular im Wiwi-Portal aus. Das Antragsformular müssen Sie dann zusammen mit dem Leistungsnachweis (vollständige Notenauszüge!) beim zuständigen Prüfer vorlegen, der die fachliche Begutachtung Ihres Antrags durchführt. Nach der fachlichen Begutachtung wird Ihr Antrag intern an den Prüfungsausschuss weitergeleitet und bei einer positiven Prüfung Ihre Leistung verbucht. Sollte die Leistung nicht ausreichend für eine Anerkennung sein, werden Sie entweder vom Prüfer oder vom Prüfungsausschuss informiert.

Weitere Informationen zum Anerkennungsprozess erhalten Sie beim Wiwi-Prüfungssekretariat unter hier klicken.