Zusatzleistungen

Die Prüfungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge regeln die Möglichkeit, neben den studienplanmäßig geforderten Prüfungen auch Prüfungen abzulegen, die nicht auf den Abschluss im Studiengang zählen. Solche freiwilligen Prüfungen können als Zusatzleistung abgelegt und dokumentiert werden. Zusatzleistungen werden grundsätzlich als Einzelprüfungen ohne Modulzuordnung verbucht.

Die Anmeldung einer Zusatzleistung im System erfordert jedoch eine modulare Zuordnung. In den WiWi-Studiengängen haben wir daher „Hilfsmodule“ mit dem Titel des jeweils zugehörigen Fachs eingerichtet, unter denen dann die Einzelleistung angemeldet werden kann. Die „Statussprache“ dieser Module im System entspricht jener der curricular verankerten Module und irritiert dabei mitunter. Ein solchermaßen „begonnenes“ Zusatzmodul muss nicht abgeschlossen werden. Eine nicht bestandene Prüfung in den Zusatzleistungen muss nicht wiederholt werden.

Nicht im Studienplan hinterlegte Leistungen müssen zuvor angelegt werden, damit eine Anmeldung über das System möglich wird. Das läuft dann über Mail-Kontakt mit dem WiWi-Prüfungssekretariat. IdR. muss dabei zuvor die Zustimmung der/des betroffenen Dozentin/en eingeholt und vorgelegt werden.  

Es ist auch möglich, „richtige“ also studienplanmäßige Module als Zusatzleistung abzulegen. Diese können dann auch unter dem Modultitel mit LP-Zahl und Note ins Zeugnis aufgenommen werden. Einzelleistungen hingegen werden im Zeugnis nicht namentlich dokumentiert sondern – wenn sie aufgenommen werden sollen – lediglich generisch unter dem Titel des Hilfsmoduls mit der darin erzielten Gesamt-LP-Zahl und ohne Note. Die Einzelleistung wird aber im Transcript of Records aufgeführt. 

Zusatzleistungen können je nach SPO-Vorgabe in begrenztem Umfang oder unbegrenzt abgelegt werden. Die erzielte Note wird nicht für die Abschlussnotenberechnung berücksichtigt. Zusatzleistungen werden immer im Notenauszug aufgeführt sowie mit Note ausgewiesen.
Zusatzleistungen können, müssen aber nicht im eigenen Studienplan enthalten sein. (vgl. w.u.).

Sonderregelung: externe Studien- oder Prüfungsleistungen als anerkannte Zusatzleistung

Die Dokumentation als Zusatzleistung bietet die Möglichkeit curricular nicht verankerte Leistungen offiziell zu dokumentieren und als weitere Leistung im Studium auf einem zentralen KIT-Dokument auszuweisen. Auch externe Leistungen zB aus einem Auslands- oder Vorstudium, die unter dem Namen einer originären KIT-Prüfung anerkannt werden können, sind als Zusatzleistungen zulässig. Der Prüfungsausschuss unterstützt jedoch nicht, die Anerkennung einer externen Studien- oder Prüfungsleistung unter ihrem Originaltitel oder als Spezialvorlesung [Modultitel]. Hier ist der KIT-Bezug nicht erkennbar bzw. nicht gegeben, ein Mehrwert gegenüber der bereits erfolgten Dokumentation auf den ursprünglichen Leistungsdokumenten auch nicht nachvollziehbar (bei triftigen Gründen, zB. zur Erfüllung einer LP-Forderung eines Austauschprogramms, sind Ausnahmen möglich).

Prüfungsrechtliche Einordnung

Eine Prüfung, die als Zusatzleistung angemeldet und abgelegt wurde, kann nachträglich nicht mehr in den Wertungsbereich umgebucht werden. Zusatzleistungen werden nicht für die Gesamtnotenberechnung berücksichtigt. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden (muss aber nicht). Zweimaliges Nichtbestehen wird als „endgültig nicht bestanden" gewertet, hat aber nicht das Erlöschen der Zulassung im Studiengang bzw. den Verlust des Prüfungsanspruches zur Folge. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Der Student kann unter Beachtung seiner spezifischen SPO-Regelungen entscheiden, ob Zusatzleistungen ins Zeugnis mit aufgenommen werden.Aktuell ist die Dokumentation im Zeugnis in allen WiWi-Studiengängen nur dann möglich, wenn die Zusatzleistung einem curricularen Modul in einem KIT-Studiengang entspricht. Erfolgreich absolvierte Zusatz-Einzelleistungen, die kein curriculares KIT-Studiengang-Modul abdecken, werden als Zusatzleistung im Transcript of Records dokumentiert. Hierzu ist kein Antrag erforderlich.

Im Zeugnis wird ein Zusatzmodul mit der erzielten Modul-Note ausgewiesen.
Achtung. Sofern Zusatzleistungen noch nach offiziellem Abschluss im Studium erbracht werden sollen, ist SLE-Studierendenservice rechtzeitig vor Antritt zur letzten Curricularprüfung zu informieren.SLE/Studierendenservice sendet mit Vorliegen aller Leistungen zum erfolgreichen Abschluss des Studiengangs eine Mail mit entsprechenden Hinweisen.

Sonderfunktion

  1. Bestandene Wahlprüfungen aus dem Wertungsbereich (Curricularbereich) können nachträglich umgebucht werden (möglich bis zum generierten Studienabschluss im System, danach nicht mehr). Diese Umbuchung kann auch in den Zusatzleistungsbereich erfolgen, zB. um eine andere Wahlprüfung im Modul zu belegen. Die Entscheidung zur Umbuchung in die Zusatzleistung ist verbindlich. Eine spätere Rückbuchung in den Wertungsbereich ist ausgeschlossen.
  2. Im Bachelor (nach SPO vor 2015) können Prüfungen im Vorgriff auf ein WiWi-Masterstudium am KIT auch als Zusatzleistung verbucht werden. Das Vorgehen ist das gleiche wie bei der Mastervorzugsleistung. Es gelten dieselben Regelungen.
  3. Nach Immatrikulation in den Masterstudiengang können curricular stimmige Zusatzleistungen über das Formular "Mastervorzugsleistung" im WiWi-Portal zur Anrechnung im Master geltend gemacht werden. Das geht aber grundsätzlich nur dann, wenn die Leistung im Master dann noch im Curriculum enthalten ist. Für die Antragstellung gilt eine Frist von einem Semester nach Beginn Masterstudium. Danach verfällt der Anrechnungsanspruch.

Zulassungseinschränkung

Achtung: Die verschiedenen WiWi-SPO können spezifische Regelungen zur Zulassung von Zusatzleistungen enthalten.