Studienvertrag für Wiwi-KIT-Outgoings

Studierende auf dem KIT-CampusKarlsruher Institut für Technologie

Der Studienvertrag oder das Learning Agreement (LA) ist das zentrale Dokument für den ERASMUS+‐Austausch und dient sowohl der Fixierung des vorgesehenen Studienprogramms an der Gasthochschule als auch der Bestätigung über den Umfang der Anerkennung durch die Prüfenden an der Heimathochschule und als Dokumentation gegenüber den Geldgebern (EU).

Detaillierte Informationen und Anweisungen erhalten Sie von uns, sobald Ihnen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ein Erasmus+ Austauschstudienplatz durch die KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zugewiesen wurde.

Sie müssen zu jedem Zeitpunkt über eine Kopie Ihres aktuellen Studienvertrags verfügen. Um den Studienvertrag zu erstellen, loggen Sie sich bitte im Mobility Online Portal ein und befolgen Sie die Anweisungen. Die Einsendung des Learning Agreement per E-Mail ist nicht möglich. Wenn Sie für die Bewerbung an Ihrer Zielhochschule ein Learning Agreement als PDF brauchen, können Sie dieses Dokument von Mobility Online herunterladen, nachdem Sie dieses in Mobility Online signiert haben.

Mindestanforderungen für das Learning Agreement:

1.) ERASMUS+ fordert eine Studienleistung von mindestens 20 LP/ECTS pro Semester. Nur dann, wenn dieser Mindestumfang über Ihre Listung im LA erreicht wird, können wir das LA auch abzeichnen.

2.) Ab sofort (Stand 18.07.2023) entfällt die zusätzliche Anforderung, dass im WIWI-Studiengang mindestens 18 LP aus dem LA mit Anerkennungszusagen belegt werden müssen, unabhängig davon, ob Sie einen zurückliegenden, aktuellen oder bevorstehenden Auslandsaufenthalt haben.

3.) Bitte beachten Sie unsere Empfehlung: Wenn Sie beabsichtigen, Kurse aus Ihrem Auslandsaufenthalt später am KIT anerkennen zu lassen, sollten Sie diese bereits vor Ihrem Aufenthalt mit Ihren KIT-PrüferInnen abstimmen. Um die Anerkennung Ihrer Auslandsstudienleistungen am KIT sicherzustellen, benötigen Sie entsprechende Anerkennungszusagen. Sie müssen diese eigenverantwortlich in dem für Sie persönlich angemessenen Umfang bei Ihren PrüferInnen einholen. Die Fachkoordination am IRO kontrolliert den Umfang Ihrer Anerkennungszusagen nicht mehr.

4.) Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Kurse im Digital Learning Agreement (DLA) festhalten möchten, reichen Sie bitte die entsprechenden Anerkennungszusagen zusammen mit Ihrem DLA über das Mobility Online Portal bei uns ein. Diese, wie auch die Kurse, die ohne Anerkennungszusage eingereicht wurden, werden im DLA von uns entsprechend gekennzeichnet. Das Fehlen einer Anerkennungszusage schließt eine spätere Anerkennung jedoch nicht aus: Die Anerkennung Ihrer Kurse muss eigenverantwortlich und unabhängig vom DLA beantragt werden. Informationen zum Anerkennungsprozess finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung nur mit einer im Voraus gegebenen Anerkennungszusage garantiert werden kann.

5.) Die hier genannten Regelungen gelten sowohl für das Learning Agreement before the mobility als auch für das Learning Agreement during the mobility.

Wichtig: Bitte planen Sie ausreichend Bearbeitungszeit ein. Diese kann am International Relations Office bis zu 3 Wochen betragen.