Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieure

Nicht amtliche Lesefassung

§ 23 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1) Diese Prüfungsordnung tritt zum 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieur vom 17. Oktober 1983 (W. u. K. 1984, S. 21), zuletzt geändert mit Satzung vom 12. September 2000 (W., F. u. K. 2000, S. 1071), außer Kraft, behält jedoch Gültigkeit bis zum 30. September 2006 für Prüflinge, die auf Grundlage dieser Ordnung ihr Studium an der Universität Karlsruhe aufgenommen haben.

(3) Die unter Absatz 2 fallenden Prüflinge können sich für eine Prüfungsabnahme unter den Bedingungen dieser Prüfungsordnung entscheiden. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und ist unwiderruflich. Der Prüfungsausschuss regelt die Zulassungsbedingungen für einen Wechsel.

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