| Studiengänge | BSc WiIng/TVWL |
| Fach/Modul/LV | -/- |
Interne Masterbewerber/innen - Übergang von Bachelor auf Master
Bewerbungsfrist
Bewerber auf einen der Masterstudiengänge Digital Economics oder WiIng müssen ihre Bewerbung bis spätestens 15. Juli (für Beginn des Masterstudiums im WS) oder spätestens 15. Januar (für Beginn des Masterstudiums im Sommersemester) bei SLE/Studierendenservice vorgelegt haben.
Bewerbung noch ohne Bachelorabschluss
Interessenten, die im direkten Anschluss an den Bachelorabschluss einen der Masterstudiengänge WiIng od. Digital Economics anstreben, werden idR. zu den oben genannten Terminen die Bachelorprüfung noch nicht nachgewiesen haben.
Die Bewerbung (und Zulassung unter Vorbehalt) kann auch ohne Nachweis der Bachelorprüfung erfolgen, wenn der Bachelorabschluss im laufenden Semester absehbar ist. Allerdings: Unbedingte Voraussetzung auch für die vorbehaltliche Zulassung ist, dass die zulassungsrelevanten Mindest-Leistungspunkte aus Mathematik und Statistik zum Bewerbungsstand bereits nachgewiesen sind. Ein Bachelorabschluss wird dem laufenden Semester zugerechnet, wenn er noch bis Semesterende (30.9. bzw. 31.3.) erzielt wird.
Als Abschlussdatum zählt das Datum der letzten Prüfung der Bachelorprüfung. Wenn dies die Bachelorarbeit ist, wird idR. das Abgabedatum als Abschlussdatum gesetzt. Wenn zur Bachelorarbeit noch eine Präsentation gehört, die nach Abgabe der Arbeit liegt, dann ist das Präsentationsdatum das Prüfungsdatum und damit das Abschlussdatum. Achtung: Ausnahmeregelung. Wenn die Fertigstellung der Bachelorarbeit fristgerecht geplant war und eine unvorhergesehenes Ereignis, das nicht vom Studierenden selbst zu vertreten ist, die Abgabe verzögerte über die oben genannte Frist hinaus, dann kann bei KIT-SLE-Studierendenservice Team 2 eine Fristverlängerung für den Abschluss der Bachelorprüfung beantragt werden. Eine solche genehmigte Fristverlängerung kann bis maximal 1 Tag vor Vorlesungsbeginn gewährt werden. Näheres: SLE-StudServ-Team2.
Der dokumentarische Nachweis über den rechtzeitigen Abschluss (Zeugnis/Urkunde/Titelführungsbescheinigung) muss für eine Immatrikulation in den Master bei KIT-SLE-Studierendenservice spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Mastersemesters vorgelegt werden.
Einschreibung in den Master - Einschreibefristen - Nachweis Bachelorabschluss
Die Einschreibung erfolgt über SLE Studierendenservice. Im SLE-Schreiben zur Zulassung zum Master wird das Vorgehen dazu und die dafür festgelegte Einschreibefrist genannt. Die genannten Einschreibefristen können bei Bedarf und auf Antrag verlängert werden, derzeit bis maximal Ende zweiter Monat des ersten Mastersemesters. Näheres über diese SLE-Info-Seite.
Nachweis Bachelorabschluss. Die Einschreibung in den Master kann frühestens erfolgen, wenn der Bachelorabschluss nachgewiesen ist.
Als nachgewiesen gilt der Abschluss auch dann, wenn für die letzte/n Leistung/en zum Abschluss (zB Bachelorarbeit) die Note noch nicht feststeht, aber das prüfende Institut bestätigt, dass die Leistung zum Zeitpunkt X mindestens bestanden wurde. Diese Bestätigung kann vom prüfenden Institut über eine entsprechende Buchung direkt im Notenverwaltungssystem der jeweiligen Studierenden eingetragen werden.
Hinweis: Der Eintrag über eine bestandene Abschlussarbeit wird erst dann vorgenommen, wenn die Arbeit von Studierendenseite abgeschlossen und abgegeben wurde. Und wenn eine eventuell damit verbundene Präsentation als Bestandteil der Prüfungsleistung abgehalten wurde. Sind über einen solchen Eintrag alle Leistungen zum Abschluss nachgewiesen, wird im System der Studienabschluss dokumentiert und mit dem Datum der letzten Prüfung ausgewiesen.
Prüfungen und weitere Studienleistungen im Vorgriff auf den Master
SPO ab 2015: Die Bachelorstudiengänge haben ein Mastervorzugsfach, in dem nach SPO spezifischen Regelungen Prüfungen im Vorgriff auf den Masterstudiengang bereits im Bachelor absolviert werden können. Alle zulässigen Mastervorzugsleistungen aus dem gleichnamigen konsekutiven Master-Studiengang stehen zur online-Anmeldung bereit. Prüfungen aus einem nicht gleichnamigen konsekutiven Masterstudiengang sind über das Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu genehmigen. (Antrag per eMail mit aktuellem Notenauszug/Komplettversion als pdf-Anhang. Dort wird zunächst abgeklärt, ob die geplante Leistung direkt im Leistungskonto in den Mastervorzug aufgenommen werden kann, oder ob zuvor die Zustimmung des betroffenen Dozenten einzuholen ist.
SPO unabhängig gilt: Bei der Auswahl der Prüfungen im Vorgriff auf das Masterstudium, ist durch sorgfältige Information über das Mastermodulhandbuch oder bei den Instituten sicherzustellen, dass die geplante Prüfung auch noch nach Aufnahme des Masterstudiums im Master-Programm enthalten ist. Es besteht kein Vertrauensschutz, dass eine Prüfung im Vorgriff auf den Master nach Beginn des Masterstudiums im Master angerechnet werden kann. Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn sie zum Zeitpunkt der Studienaufnahme im Master noch Bestandteil des Studienplans ist.
Anerkennung der Mastervorzugsleistung aus dem Bachelor im Master
SPO ab 2015: Für die Anrechnung einer Mastervorzugsleistung im Master besteht eine Frist von einem
Semester nach Studienaufnahme.
Stichtag: Semesterende.
Die für die Anrechnung im Master ausgewählten
Mastervorzugsleistungen werden über ein Online-Formular im WiWi-Portal/Formulare/Mastervorzug … beantragt. Im
CM-Studienablaufplan ist das entsprechende Modul mit der Leistung bereits an die geplante Stelle zu setzen.