Bewerbung und Zulassung

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester bietet die Möglichkeit des Quereinstiegs in die Studiengänge der Fakultät. Die Zulassungsbeschränkung in den Studiengängen gilt auch in den höheren Fachsemestern. Es können daher nur so viele zulassungsberechtigte Bewerber auf höhere Fachsemester zugelassen werden, wie im passenden Fachsemester auch freie Studienplätze vorhanden sind.

Einstufung in höheres Fachsemester

Voraussetzung für die Zulassung in ein höheres Fachsemester ist, dass eine entsprechende Einstufung vorliegt. Grundlage für die Einstufung ist die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Das Formular zur Anerkennung von Studienleistungen erhalten Sie hier.  Umfang und Qualität der anerkannten Prüfungsleistungen sind zudem Kriterien für die Rangfolgenbildung, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt.

Bewerberprofile

Es werden zwei Bewerbergruppen unterschieden

  • Studiengangwechsler: Darunter fallen Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen (auch mit Abschluss) oder auch Bewerber aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Aber nur dann, wenn die im Zielstudiengang als Orientierungsprüfung gesetzte Leistung nachgewiesen wird, kann die Zulassung höher als ins 2. Fachsemester erfolgen. Der Bewerbung ist ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen beizufügen. Studiengangwechsler werden erst zugelassen, wenn alle zulassungsberechtigten Ortswechsler bzw. Wiedereinsteiger für das zutreffende Fachsemester zugelassen worden sind.
  • Ortswechsler: ...sind Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Auch Ortswechsler müssen sich für die Einstufung ins höhere Fachsemester qualifizieren. Es ist daher unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, beizufügen. Ortswechsler können sich sowohl wieder ins erste Semester als auch (mit anrechnungsfähigen Leistungen im entsprechenden Umfang) auf ein höheres Fachsemester des gleichen Studiengangs bewerben. Nicht das letzte Fachsemester ist somit ausschlaggebend für die Semestereinstufung im KIT-Zielstudiengang, sondern der Umfang der anrechnungsfähigen Leistung. Auch hier gilt jedoch: Die Einstufung kann maximal ins 2. Fachsemester erfolgen, solange die Leistung der Orientierungsprüfungen des Zielstudiengangs nicht nachgewiesen ist.
    Dieser Gruppe werden auch die Studienunterbrecher (bzw. Wiedereinsteiger) zugerechnet. Darunter fallen all jene, die sich nach einer freiwilligen Exmatrikulation aus einem WiWi-Studiengang am KIT erneut in diesen Studiengang immatrikulieren möchten. Nur für diese gilt, dass etwaige Fehlversuche aus dem Vorstudium nach einem Wiedereinstieg (von Amts wegen) angerechnet werden.

Für beide Gruppen gilt, dass die im Zuge der Bewerbung eingereichten Leistungsübersichten lediglich im Zusammenhang mit der Einstufung ins höhere Fachsemester bewertet werden. Der eigentliche Antrag auf Anerkennung externer Leistungen ist nach Zulassung und Immatrikulation fristgerecht, im ersten Semester nach Zulassung, zu betreiben. Später vorgelegte Anerkennungsanträge werden nicht mehr angenommen.

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Bewerbungsfristen

Bewerbungen für ein höheres Fachsemester können sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester eingereicht werden. Sie sind form- und fristgerecht für das Wintersemester bis 15.7., für das Sommersemester bis 15.1. durch eine ausgedruckte "Online-Bewerbung" an den SLE/Studierendenservice des KIT zu richten. Dabei handelt es sich um Ausschlussfristen, d.h. bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar müssen alle Unterlagen eingereicht sein.

Ausnahme: Nachreichfrist für Anerkennungen von Studienleistungen
Wenn die Bewerbung fristgerecht beim SLE/Studierendenservice eingereicht wurde, können Anerkennungen von Studienleistungen, die bei Abgabe noch nicht vorlagen, nachgereicht werden.
Als Stichtag für die Nachreichfrist gilt:

  • 1. März für eine Bewerbung auf das Sommersemester und
  • 20. August für eine Bewerbung auf das Wintersemester

(Bei der Bewerbung bitte deutlich darauf hinweisen, dass (und welche) Anerkennungen noch nachgereicht werden.)

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Bewerbung - Vorgehen

Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten über das Bewerber-Portal des KIT-SLE/Studierendenservice:

  1. Bewerbung über das  KIT-Bewerber Online-Portal.
  2. Sowie zusätzlich eine Bewerbung per Post mit einem Ausdruck des ausgefüllten Online-Bewerbungsformulars zusammen mit allen angeforderten Dokumenten an die von SLE/Studierendenservice genannte KIT-Adresse.

 

Achtung: Alle Unterlagen müssen spätestens bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli/WS-Bewerbung bzw. 15. Januar/SoSe-Bewerbung; jeweils Ausschlussfrist) bei KIT-SLE/Studierendenservice vorliegen.


Ausnahme: Für Prüfungsleistungen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester gibt es eine Nachreichfrist. Bewerbungen auf das WS: 20. August, auf das SoSe: 1. März (jeweils Ausschlussfrist).

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Bewerbung – Allgemeine Hinweise

Für die Fachsemestereinstufung und damit für die Zulassung von Studiengangwechslern ist es unbedingt erforderlich, dass die für Einstufung notwendigen Unterlagen zusammen mit der Bewerbung, spätestens jedoch zum Stichtag der Nachreichfrist vorgelegt werden. Im Idealfall sind das bereits vorgenommene und auf dem offiziellen Formular der Fakultät zur möglichen Anerkennung dokumentierte Gleichwertigkeitsbegutachtungen der zuständigen KIT-Prüfer. In der Mindestforderung Notenauszüge über alle bisherigen Leistungen – auch die nicht bestandenen.
Voraussetzung für eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ist, dass der Prüfungsausschuss der Fakultät aufgrund der Anerkennung von Studienleistungen eine Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester vorgenommen hat und diese Einstufung den Bewerbungsunterlagen beigefügt ist. Allgemein gilt: Nachweise über die Studienleistungen und die ECTS-Leistungspunkte müssen von den Bewerbern in geeigneter Weise (z.B. Notenauszug, Transcript of Records) erbracht werden. Andernfalls kann eine Bewertung der Studienleistungen nicht erfolgen.

Ausführliche Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

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Vergabe freier Studienplätze

Wenn es mehr zulassungsberechtigte Bewerber als freie Plätze gibt, wird eine Rangfolge gebildet. Ortswechsler gehen vor. Innerhalb der beiden Bewerbergruppen (vgl. weiter oben) wird die Rangfolge über die Menge der anerkannten bzw. anerkennungsfähigen Studienleistung  und nach deren Qualität gebildet.

Der genaue Ablauf der Auswahlverfahren ist in der Satzung für das Auswahlverfahren in der gültigen Fassung geregelt.

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Wo bekomme ich weitere Informationen?

Alle Informationen zum Zulassungs- und Bewerbungsverfahren für den Studiengang finden sich auf den Seiten des SLE/Studierendenservice. Für Fragen stehen jederzeit der SLE/Studierendenservice und das Prüfungssekretariat der Fakultät zur Verfügung.

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