Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

 

Anerkennungen für Studienplatzbewerber

Grundsätzliches

Die Prüfungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen

  • innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden);
  • außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden.)

Der Umfang der Anerkennungen aus Leistungen, die innerhalb des Hochschulsystems erworben wurden, ist grundsätzlich unbegrenzt. Allerdings geben die Prüfungsausschüsse der KIT-WiWi-Studiengänge das Thema einer Abschlussarbeit, die vor Aufnahme des Studienganges oder in einem Parallelstudium angefertigt wurde bzw. wird, nicht erneut aus. Diese Leistungen sind daher faktisch von einer Anerkennung ausgeschlossen. Leistungen, die außerhalb des Hochschulsystems erworben wurden, werden maximal zu 50 % der im Studiengang geforderten LP/ECTS anerkannt.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Leistung ist die Feststellung der kompetenzorientierten Gleichwertigkeit. Auf der Ebene der Einzelveranstaltung werden hierzu die Lernziele herangezogen, auf Modulebene die Qualifikationsziele.
Dabei werden die erworbenen Kompetenzen der externen Leistung mit den Lern- bzw. Qualifikationszielen der KIT-Stg.-Leistung verglichen und geprüft, ob diese im Wesentlichen übereinstimmen. Ist dies der Fall, sind auch abweichende Lerninhalte zwischen externer Leistung und zu ersetzender KIT-Leistung grundsätzlich kein Anerkennungshindernis.
Für die externe Leistung gelten grundsätzlich die gleichen qualitativen Anforderungen wie sie im KIT-Zielstudiengang-Modul bestehen.

Der Grundsatz der kompetenzorientierten Gleichwertigkeitsprüfung eröffnet gerade auch für Leistungen, die außerhalb des Hochschulsystems erworben wurden und die nicht nach hochschulgängigen Mustern strukturiert sind, über den Weg der Anerkennung, die Möglichkeit zur Integration ins modulare System nach ECTS.

Anerkennung durch den Prüfungsausschuss. Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss. Und zwar auf Grundlage der Stellungnahme der/des fachlich zuständigen Prüfenden (vgl. auch weiter unten "Vorgehensweise...").

Die Anerkennung erfolgt bei Vergleichbarkeit der Notensysteme grundsätzlich mit Note, ansonsten ohne Note. Auch hierzu können Prüfende Vorschläge machen.

Bei einer Anerkennung ohne Note ist zu beachten, dass später für die Modul- bzw. Fachnotenberechnung nur die Leistungen herangezogen werden können, die benotet wurden. Wenn zB die Module Mathematik 1 und Mathematik 2 ohne Note anerkannt werden und Mathematik 3 am KIT als Prüfung abgelegt wird, dann wird die in Mathematik 3 erzielte Note auch zur Fachnote, die mit dem vollen Gewicht des Faches Mathematik von 21 LP/ECTS in die Gesamtnotenberechnung mit einfließt.

Nach oben

Anerkennungssituation

Es gibt zwei unterschiedliche Ausgangssituation bei der Anerkennung externer Leistungen:

  • Anerkennung von Leistungen, die vor Studienaufnahme des KIT-Studiengangs absolviert wurden
  • Anerkennung externer Leistungen, die während des KIT-Studiums absolviert wurden (aus internationalem Zeitstudium oder EUCOR)
  1. Anerkennung von vor Studienaufnahme erbrachten Leistungen (befristet)

    Wer vor Studienaufnahme des KIT-WiWi-Studiengangs Leistungen erbracht hat (zB. aus einem vorangegangenen Studiengang), die gleichwertig zu geforderten oder möglichen Leistungen im neuen KIT-WiWi-Studiengang sind, kann diese über einen Antrag zur Anerkennung bringen. Frist: Der Antrag muss noch im ersten Semester nach Studienaufnahme gestellt werden. Danach ist der Anerkennungsanspruch verfallen.

    (Für Bewerber auf höhere Fachsemester ist das Potenzial der anerkennungsfähigen Vorleistungen im Bewerbungs-/Zulassungsprozess zudem einstufungs- und zulassungsrelevant. Zu diesem Zeitpunkt wird allerdings noch keine Anerkennung vorgenommen. Diese erfolgt erst auf gesonderten Anerkennungsantrag nach Immatrikulation im KIT-Studiengang. Auch hier gilt die o.g. Frist.)

    Anerkennungen auch im 1. Fachsemester: Wer mit anerkennungsfähigen Vorleistungen das KIT-Studium im ersten Fachsemester aufnimmt, kann diese ebenfalls zur Anerkennung beantragen (Frist beachten, vgl.o.).

  2. Anerkennung externer Leistungen aus einem internationalen Zeitstudium (oder aus dem EUCOR-Angebot) während des KIT-WiWi-Studiums

    Wer die Möglichkeiten nutzt, im Rahmen des KIT-Studiengangs an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen (zB ERASMUS Plus), oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die danach auf das aktuelle KIT-Studium anerkannt werden sollen. (Das gilt gleichermaßen für die Nutzung des EUCOR-Angebots.) Für die Antragstellung zur Anerkennung ist keine Frist zu beachten. Der Antrag auf Anerkennung kann demnach zu einem beliebigen Zeitpunkt im Studium aber noch vor Abschluss gestellt werden.

    Vorabzusage zur Anerkennung vom fachlich zuständigen Institut
    Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (zB bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm mit dem jeweils zuständigen KIT-Fachvertreter in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Bei dieser Gelegenheit werden weitere Anerkennungsdetails festgelegt, zB in begründeten Ausnahmefällen, dass die externe Note für die Anerkennung nicht berücksichtigt werden soll. (Wobei auch in diesem Fall die Entscheidung am Ende beim Prüfungsausschuss liegt). Die getroffene Vereinbarung wird über dieses Formular schriftlich festgehalten. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Institut, zB über Mail, zu klären.

Wichtige Regelungen

Dokumentation von Anerkennungen: Im Notenauszug und im Zeugnis werden Anerkennungen von Leistungen außerhalb des KIT unter Nennung der externen Hochschule kenntlich gemacht.

Anerkennung mit Note: Alle SPO sehen die Anerkennung grundsätzlich mit Note vor, wenn extern eine benotete Leistung vorliegt und das externe Notensystem weitgehend stimmig umgerechnet werden kann. Begründete Ausnahmen sind zulässig. Die Entscheidung liegt beim Prüfungsausschuss des Studienganges.

Anerkennung auf eine KIT-Leistung, mit Originaltitel oder als „Spezialvorlesung [Modultitel]“
Anerkennung auf KIT-Leistung: Wenn eine externe Leistung inhaltlich und umfänglich mit einem Lehrangebot am KIT nach fachlichem Ermessen weitgehend übereinstimmt, dann wird idR. die Anerkennung unter dem Titel der KIT-Leistung vorgenommen. Unabhängig von den LP der externen LV wird hier fix mit den LP der KIT-LV angerechnet.
Anerkennung im Originaltitel oder als Spezialvorlesung: Oft findet sich für die externe Leistung am KIT keine LV mit entsprechend hoher inhaltlicher Entsprechung. Wenn aus fachlicher Sicht mit einer externen Leistung das Qualifikationsziel des KIT-Moduls, in dem sie anerkannt werden soll, gleichermaßen erreicht werden kann, dann kann diese Leistung ebenfalls anerkannt werden. Und zwar selbst dann, wenn es keine inhaltliche Überschneidung zu einer relevanten KIT-LV gäbe. Die Anerkennung erfolgt dann entweder im Originaltitel oder - bei weniger gängigen Sprachen oder wenn der Originaltitel aus anderen Gründen als nicht so passend erscheint - unter dem generischen Titel „Spezialvorlesung [Modultitel]“. Der angerechnete LP-Umfang kann sich hierbei an den LP der externen LV orientieren. Üblicherweise wird aber auch in diesem Fall der angerechnete LP-Umfang passend zur Modulstruktur gewählt. Je mehr Wahlmöglichkeiten in einem Modul gegeben sind, umso höher das Potenzial für eine Anrechnung nach dieser Variante.

Anerkennung einer Abschlussarbeit: Mit Zustimmung einer oder eines fachlich zuständigen KIT-Prüfenden können im internationalen Zeitstudium auch Abschlussarbeiten angefertigt werden. Dies geschieht dann nach den Regularien der externen Hochschule. Allerdings sind dabei die Standards der KIT-SPO im Wesentlichen einzuhalten. Es erfolgt keine Anmeldung der Abschlussarbeit im System. Nach Abschluss und Leistungsnachweis wird die Leistung über den/die fachlich zuständige/n Prüfer bzw. Prüferin zur Anerkennung gebracht. Anerkennende KIT-Prüfende agieren dabei wie Korreferierende und geben am Ende einen eigenen Notenvorschlag gegenüber dem Prüfungsausschuss ab. 

Wichtig: Wenn eine Abschlussarbeit für einen anderen Studienabschluss (KIT-intern oder –extern) absolviert oder angemeldet wurde, wird das selbe oder ein ähnliches Thema nicht nochmals im KIT-WiWi-Studiengang ausgegeben. Der Weg über die Anerkennung ist daher ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn ein/e KIT-Prüfer/in die grundsätzliche Zustimmung dazu erteilt. Näheres beim Prüfungssekretariat der Fakultät.

Anerkennung von Seminaren als Pflichtseminar im Seminarmodul: Auch die externe Seminar-Leistung muss grundsätzlich die im KIT-Stg. festgelegten Standards für Pflichtseminare im Seminarmodul mindestens erfüllen bzw. formal und qualitativ mind. gleichwertig sein. (Ausdrücklich sei auf den wichtigen Aspekt der Wissenschaftlichkeit hingewiesen, der zB bei praxisbetonten Leistungen oft nicht gegeben ist.)

Anerkennung externer Leistungen als Zusatzleistung: Sofern externe Leistungen auf aktuelle KIT-Kurse anerkannt werden können, diese dann aber curricular nicht gewertet werden sollen, ist eine Anerkennung als (freiwillige) Zusatzleistung möglich. Die Anerkennung ist aber ausgeschlossen, wenn nicht auf einen aktuellen KIT-Kurs anerkannt werden kann. Ausnahme: Wenn die Anerkennung zur Erfüllung der Leistungsanforderung zB eines Austauschprogramms dient und Stipendienleistungen davon abhängig sind (Näheres beim Prüfungssekretariat).

Anerkennung externer Leistungen im Rahmen der Überfachlichen Qualifikation. Externe Leistungen, die im entsprechenden KIT-WiWi-Studiengang zu den Überfachlichen Qualifikationen zählen (Sprachkurse, Landeskundliches, …), werden auf Antrag direkt verbucht, wenn sie a) im Originaltitel dokumentiert werden sollen und b) nicht in der Zusatzleistung (vgl. vorherigen Absatz), sondern in der curricularen Verwendung zB. im Master-Seminarmodul WiIng gewertet werden sollen. Für den Originaltitel werden alle Transcripts in englischer Sprache akzeptiert oder in den Sprachen Italienisch, Spanisch, Französisch. Vorgehen: Das Anerkennungsformular im WiWi-Portal wird ausgefüllt, als PDF ausgedruckt und ohne weitere fachliche Begutachtung zusammen mit einem Leistungsnachweis als Anhang in einer Mail direkt an das Prüfungsekretariat-WiWi gesendet.

Wo die externe Leistung auf ein passendes KIT-LV-Angebot anerkannt werden soll, ist der übliche Weg der Anerkennung über die fachlich zuständigen Dozierenden am KIT-Sprachenzentrum, HoC oder ZAK vorgesehen. Von dort wird der Anerkennungsantrag nach Bearbeitung intern an die Fakultät (PS-WiWi) weitergeleitet.

Nach oben

Vorgehensweise zur Anerkennung einer bereits nachgewiesenen externen Leistung (vgl.a.oben unter A.)

Zuständig für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss. Dieser trifft seine Entscheidung auf Grundlage der primär fachlich-inhaltlichen Stellungnahme des zuständigen Prüfers sowie der aus der SPO abgeleiteten allgemeinen Regelungen zur Anerkennung von Leistungen, wie sie auch weiter unten näher ausgeführt werden. Eine Anerkennung wird nicht von Amts wegen also ohne weiteres Zutun der/s Studierenden durchgeführt. Damit der Prozess zur Anerkennung beginnt, muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Und zwar gesondert für jede Leistungs- bzw. Prüfungseinheit im KIT-Ziel-Studiengang (Ausnahme: KIT-interne Stg-Wechsler mit identischen Prüfungsleistungen oder pauschaler Gleichwertigkeitsregelung. Vgl. w.u.).

Vor Antrag auf Anerkennung muss festgestellt werden, welche der bisherigen oder geplanten Studienleistungen Gleichwertigkeit aufweisen könnte. Diese Vorauswahl trifft der Antragsteller.

(Sehr hilfreich ist dabei das Modulhandbuch zum Ziel-Studiengang und darin die Inhaltsangaben zu den Lehrveranstaltungen.)

Danach folgt die Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen Modulprüfenden (wird im Modulhandbuch zu jedem Modul ausgewiesen), am besten über E-Mail und zwar an das jeweilige Sekretariat. Gleichzeitig kann auf diesem Weg komfortabel geregelt werden, was für die Anerkennungsbegutachtung im Einzelnen alles erforderlich ist. (Abweichend davon: Anerkennungsanfragen im Fach Mathematik: Winter, PD Dr. Steffen (STOCH) steffen.winter∂kit.edu, im Fach BWL, Grundlagenprogramm: hier ausschließlich alle Anerkennungsanfragen an das Sekretariat von Herrn Prof. Ruckes.)

Jedes Anerkennungsvorhaben muss über die/den jeweils zuständige/n Prüfende/n des KIT eingeleitet werden. Dort wird im Auftrag des zuständigen Prüfungsausschusses die vorgelegte Leistung auf Gleichwertigkeit begutachtet und gegenüber dem Prüfungsausschuss eine Stellungnahme dazu abgegeben.

Für KIT-interne Stg.-Wechsler, die identische Leistungen oder Leistungen mit pauschaler Gleichwertigkeitsregelung anerkennen lassen möchten, gilt ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren über einen Sammelantrag für alle betroffenen Leistungen. Es muss dafür keine fachliche Begutachtung zur Gleichwertigkeitsprüfung vorgenommen werden. Die erforderlichen Unterlagen werden direkt beim Prüfungssekretariat der Fakultät eingereicht. Und zwar über ein papierloses Formular im WiWi-Portal (vgl. w.u.).

KIT-interne Wechsler aus ING- oder Informatik-Studiengängen können sich wg der Möglichkeit zur Anerkennung von Leistungen aus dem Grundlagenstudium zunächst an das Prüfungssekretariat der Fakultät wenden. Für Leistungen im Fach Mathematik und einige Leistungen aus den ING- bzw. Info-Grundlagen gibt es Vereinbarungen mit den zuständigen Fachbereichen, die die Anfrage beim fachlich zuständigen Prüfer überflüssig machen. Einfach in der Mail an das Prüfungssekretariat einen Notenauszug im pdf-Format anfügen und in der Mail anfragen, ob darauf Leistungen mit pauschaler Anerkennungsregelung sind. pruefungssekretariat∂wiwi.kit.edu

Antragsformulare für die Anerkennung von Prüfungen und andere Studienleistungen

Ansonsten gilt: Für jede zur Anerkennung beantragte Prüfungseinzelleistung im KIT-Zielstudiengang muss vom Antragsteller ein Antrag über ein entsprechendes Formular vorgelegt werden. Je nach Profil des Antragstellers, gibt es dafür zwei unterschiedliche Formulare:

Soll ein komplettes Modul mit mehreren Prüfungseinzelleistungen anerkannt werden, reicht hierfür auch ein Formular aus.

Für jede Anerkennung wird - neben dem Original - die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist.

Auch bei Ablehnung einer Anerkennung wird die Stellungnahme des Prüfers an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.

Vom Fachprüfer abgezeichnete Anerkennungsformulare für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester (Kennzeichnung auf dem Formular beachten) eines wirtschaftswissenschaftlichen Studienganges am KIT werden intern gesammelt und beim Prüfungsausschuss der Fakultät für die Einstufungsfeststellung vorgelegt.

Zusammenfassung Vorgehen und Ablauf Anerkennung externer Leistungen

  1. Abgleich der externen Leistung mit der hiesigen, studienplanmäßigen Leistung über das Modulhandbuch.
  2. Mit dem zuständigen Prüfer klären, welche Unterlagen für die Anerkennung erforderlich sind. Bei Auslandsstudium das entsprechende Programm bereits im Vorfeld abklären. Termin vereinbaren, falls persönliche Präsenz erforderlich ist.
  3. Das passende Online-Formular (s.w.o.) für jede hiesige Prüfungseinheit ausfüllen, für die eine Anerkennung beantragt wird. Im Formularfeld „Begutachtung zur Äquivalenzfeststellung für die Leistung“ wird die genaue studienplanmäßige Bezeichnung der hiesigen Prüfung eingetragen.
  4. Kopie des Zeugnisses / Transcripts anfertigen, auf dem die der Anerkennung zugrunde liegende Prüfungsleistung dokumentiert ist.
  5. Alle Unterlagen wie mit dem Prüfer vereinbart am entsprechenden Institut einreichen.
  6. Der Prüfer leitet seine Stellungnahme (auch bei Ablehnung) an das Prüfungssekretariat-WiWi weiter.
  7. Nach Überprüfung und Genehmigung Weiterleitung zur Verbuchung.

Bearbeitungszeit nach Eingang im PS-WiWi bis zur Verbuchung: bis max. 6 Wochen
Ausgabe: keine (interner Prozess)
Benachrichtigung: nur bei Klärungsbedarf