Bewerbung und Zulassung

Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
| Informationsmöglichkeiten | |
|---|---|
| Allgemeine Beratung und Information | Zentrale Studienberatung (ZSB) |
| Formalien der Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation | Seiten des Studierendenservice |
| Auswahlprozess, Auswahlsatzung, Anerkennung von außerschulischen/sonstigen Leistungen | Studienprogrammkoordination der KIT-Fakultät |
| Bewerbungen höheres Fachsemester | Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät |
| Flyer: Bewerbungsablauf für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge | Flyer der Zentralen Studienberatung |
Ja, der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es gab im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen in den letzten Jahren immer mehr Bewerber als Studienplätze. Hier finden Sie die letzten Zulassungsergebnisse.
Dies ist in der Auswahlsatzung dokumentiert.
Details zum Bewerbungsablauf für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge erhalten Sie in diesem Flyer.
Zum Bewerbungsportal gelangen Sie hier.
Wichtige Fristen: Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge ist der 15.07. Bis dahin müssen Sie Ihre Bewerbung online abgeschickt und Ihre Unterlagen über das Bewerbungsportal vollständig eingereicht haben! Die Zusendung von Originaldokumenten auf dem Postweg ist für eine Bewerbung am KIT nicht erforderlich.
Bis spätestens zum 22.07. müssen Sie unter www.hochschulstart.de Ihre Studienwünsche priorisiert haben. Das heißt: Auf Platz 1 sollte der Wunschstudiengang an Ihrer Wunschhochschule stehen. Weitere Informationen zur Priorisierung Ihrer Studienwünsche hier: http://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung
Nein, nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung. Studierende ab dem Wintersemester 2015/16 müssen ein 12-wöchiges Berufspraktikum bis zur Beendigung ihres Bachelorstudiums vorweisen. Detaillierte Informationen zum Berufspraktikum finden Sie hier.
Die Seiten zum Berufspraktikum helfen Ihnen weiter.
Welche Angaben für die Bescheinigung der außerschulischen / sonstigen Leistungen notwendig sind, können Sie in der Musterbescheinigung einsehen.
Ja, wenn die notwendigen Angaben enthalten sind (siehe Musterbescheinigung).
Dies entscheidet die Auswahlkommission anhand der eingereichten Unterlagen. Bitte legen Sie offizielle Bescheinigungen über Ihre Tätigkeiten der Bewerbung bei. Erforderliche Inhalte siehe Musterbescheinigung.
Wer in den hier aufgezählten Bachelorstudiengängen die Zulassung zum Studium und/oder den Prüfungsanspruch verloren hat, wird nicht zu den entsprechenden Bachelorstudiengängen der Fakultät zugelassen. Die Liste ist nicht abschließend. In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige Auswahlkommission.
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